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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Kabinett beschließt "Entwicklungsfokus Viereinhalb" (EVi)

Schleswig-Holstein führt mit EVi ein verbindliches Verfahren ein, um Entwicklungs- und Sprachförderbedarfe bei allen Kindern früh zu erkennen und gezielt zu fördern. Die Einführung erfolgt schrittweise ab 2027.

Letzte Aktualisierung: 24.07.2026

Aminata Touré und Dorit Stenke im Portrait
Mit dem Entwicklungsfokus Viereinhalb (EVi) führt Schleswig-Holstein ab Anfang 2027 schrittweise ein landesweit einheitliches Verfahren ein, um Entwicklungs- und Sprachförderbedarfe bei allen Kindern frühzeitig zu erkennen und gezielt zu fördern.

Das Land Schleswig-Holstein führt mit dem Entwicklungsfokus Viereinhalb (EVi) ein landesweit einheitliches Verfahren ein. Ziel ist es, Entwicklungs- und Sprachförderbedarfe bei allen Kindern frühzeitig zu erkennen und gezielt zu fördern. Das Kabinett hat die erforderlichen Änderungen im Schulgesetz und im KiTa-Gesetz beschlossen. Nach dem Beschluss des Landtags soll die Einführung schrittweise ab Anfang 2027 erfolgen.

Ziel von EVi

Alle Kinder sollen gute Voraussetzungen für den Schulstart erhalten. Deshalb werden künftig alle Kinder im Alter von viereinhalb Jahren einbezogen – auch Kinder, die keine Kita besuchen. Wird ein erheblicher Sprachförderbedarf festgestellt, erhalten die Kinder im Jahr vor der Einschulung eine verbindliche Sprachförderung.

Zusammenarbeit von Kita und Schule

Ab dem Kita-Jahr 2027/28 nehmen alle öffentlich geförderten Kitas an EVi teil. Sie dokumentieren die Entwicklung der Kinder nach einem landesweit anerkannten Verfahren.

Erfasst werden unter anderem:

  • Sprache
  • Soziale und persönliche Kompetenzen
  • Körper und Motorik
  • Mathematik
  • Naturwissenschaften
  • Musik und Kunst

Mit Einwilligung der Eltern werden die Ergebnisse bei Sprachförderbedarf an die zuständige Grundschule weitergegeben.

Sprachstand in der Grundschule

Ab 2028 überprüfen die Grundschulen den Sprachstand aller Kinder, die 2029/30 eingeschult werden.

Besteht ein erheblicher Sprachförderbedarf, ist die Teilnahme an der Förderung verpflichtend. Die Förderung findet möglichst in der vertrauten Kita statt. Ist das nicht möglich, sind andere Förderorte vorgesehen. Die Verantwortung liegt bei den Schulen.

Auch Kinder ohne Kita-Besuch nehmen verpflichtend an der Sprachstandsfeststellung teil.

Verzeichnis und ID

Der Gesetzentwurf schafft außerdem die Grundlage für ein zentrales Schülerinnen- und Schülerverzeichnis und eine pseudonymisierte Schülerinnen- und Schüler-ID.

Damit sollen Bildungswege datenschutzgerecht begleitet und ausgewertet werden. So können Fördermaßnahmen besser überprüft und weiterentwickelt werden.

Einführung bis 2029/30

Die Umsetzung erfolgt in vier Schritten:

  1. Schuljahr 2025/26: Pilotphase mit 10 Grundschulen und 11 Kitas.
  2. Frühjahr 2026: Ausweitung auf 55 Kitas und 38 Grundschulen.
  3. Kita- und Schuljahr 2027/28: Teilnahme aller Startchancen-Grundschulen und kooperierenden Kitas.
  4. Ab 2028: Verbindliche Sprachstandsfeststellung für alle Kinder vor der Einschulung.
Grafik EVi Programm
Die vier Phasen des Programms "Entwicklungsfokus Viereinhalb (EVi)"

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