KIEL. Schleswig-Holstein führt mit dem „Entwicklungsfokus Viereinhalb“ (EVi) ein landesweit einheitliches und verbindliches Verfahren ein, um Entwicklungs- und Sprachförderbedarfe bei allen Kindern frühzeitig zu erkennen und gezielt zu fördern. Das Bildungsministerium und das Sozialministerium haben dafür in den vergangenen anderthalb Jahren die notwendigen Grundlagen erarbeitet. Das Kabinett hat gestern (23. Juli) die entsprechenden Änderungen im Schulgesetz und im KiTa-Gesetz beschlossen. Sie wurden dem schleswig-holsteinischen Landtag für das weitere Gesetzgebungsverfahren übermittelt. Die Änderungen sollen gestaffelt ab Anfang 2027 in Kraft treten.
Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke: „Wir wollen, dass jedes Kind gut in die Schule startet, sich beteiligen und lernen kann. Eine gute frühkindliche Bildung ist die Basis für den späteren Bildungserfolg. Sprache ist dafür ein wichtiger Schlüssel. Mit EVi schauen wir deshalb bei allen Viereinhalbjährigen genau hin. Das gilt auch für Kinder, die keine Kita besuchen. Wenn ein Kind Sprachförderung braucht, wird es verbindlich gefördert. Die Teilnahme an der Förderung ist für das Kind verpflichtend – vergleichbar mit der Schulpflicht. So nutzen wir die Zeit vor der Einschulung gezielt, nehmen jedes Kind in den Blick und schaffen gute Voraussetzungen für den Übergang in die Schule. Zugleich geben wir Eltern und Grundschulen frühzeitig Sicherheit: Sie erfahren schon vorab, welche Unterstützung für einen geglückten Schulstart gebraucht wird. Mein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten in den Kitas und den Grundschulen. Sie haben dieses Verfahren in den letzten Jahren gemeinsam mit den Teams unserer beiden Häuser weiterentwickelt und erprobt.“
Sozialministerin Aminata Touré: „Mein Wunsch ist es, dass jedes Kind eine Kita besucht, denn dort lernen Kinder vom sozialen Miteinander bis hin zur Sprache so vieles. Wir wissen aber, dass nicht jedes Kind eine Kita besucht und auch dann, wenn das der Fall ist, Unterstützungsbedarf haben kann. Deshalb wollen wir, dass Kita und Schule noch besser zusammenarbeiten. Mit dem neuen und klar geregelten EVi-Verfahren werden die Kompetenzen von Kindern künftig gemeinsam von Kita und Schule in unterschiedlichen Bereichen systematisch erfasst. Bei Bedarf gibt es dann eine ganz gezielte Förderung. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sprache. Mir ist sehr wichtig, dass die Förderung vor allem in den Kitas stattfindet, denn das ist ein vertrauter Ort für die Kinder und auch für die Eltern logistisch leichter zu organisieren. Ich freue mich, das gemeinsam mit Dorit Stenke auf den Weg zu bringen. Für uns ist das eines der wichtigsten Vorhaben in der Kita- und Bildungspolitik. Wir wollen allen Kindern möglichst früh eine Chance geben, damit sie stark und selbstbestimmt ihren Weg gehen können.“
Das gilt künftig in Kita und Schule
Mit Beginn des Kindergartenjahres 2027/28 wird die Teilnahme an EVi für alle öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen zur verbindlichen Fördervoraussetzung. Im Vorfeld erfassen und dokumentieren sie den Entwicklungsstand der Kinder nach einem vom Sozialministerium anerkannten Standard. In den Blick genommen werden dabei überfachliche Kompetenzen wie soziale Kompetenz und Ich-Kompetenz, Kompetenzen im Bereich Körper und Motorik, Musik, Kunst und Naturwissenschaft, Mathematik sowie Sprache. Zeigt sich ein erheblicher Förderbedarf im Bereich Sprache und liegt die Einwilligung der Eltern vor, werden die EVi-Ergebnisse an die Grundschule übermittelt und in die weitere Einschätzung des sprachlichen Förderbedarfs einbezogen.
Ab 2028 erheben die Grundschulen verbindlich den Sprachstand aller Kinder, die im Schuljahr 2029/30 eingeschult werden. Wird ein erheblicher Sprachförderbedarf festgestellt, folgt eine verpflichtende Förderung im Jahr vor der Einschulung. Die bestehende Sprachintensivförderung („SPRINT“) wird in EVi überführt. So entsteht ein durchgängiges System. Hauptförderort für die zusätzliche Sprachförderung soll nach Möglichkeit die für das Kind vertraute Kita sein. Zugleich sind auch andere Förderorte möglich, denn das Kind und seine Bedarfe stehen im Mittelpunkt der Änderung. Die Sprachförderung wird durch pädagogisches Personal in der Verantwortung der Schulen geleistet.
Die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung durch die Grundschule wird für alle angehenden Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Im Blick sind dabei auch diejenigen Kinder (circa acht Prozent eines Jahrgangs), die vor Schuleintritt keine Kita besuchen und somit nicht an einer dortigen alltagsintegrierten Förderung teilhaben können.
Mit dem Gesetzentwurf schafft das Bildungsministerium zugleich die Grundlage für ein zentrales Schülerverzeichnis und eine pseudonymisierte Schüler-ID. Ziel ist es, die Daten aller Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter bereits in der Vorbereitung auf den Schulbesuch sowie aller Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen zu erfassen. So sollen der Übergang in die Schule und der weitere schulische Bildungsweg verlässlich begleitet werden. Die pseudonymisierte Schüler-ID ermöglicht es unter anderem, Bildungsverläufe datenschutzgerecht auszuwerten. So kann die Wirksamkeit von Maßnahmen besser überprüft und Angebote weiterentwickelt werden.
Einführung und Phasen des Programms Evi:
1. Phase: Im Schuljahr 2025/26 haben 10 Startchancen-Grundschulen und 11 kooperierende Kitas teilgenommen.
2. Phase: Im Frühjahr 2026 startete Phase 2 des Programms mit der Kompetenzerfassung an 55 Kitas und 38 kooperierenden Startchancen-Grundschulen.
3. Phase: Im Kita- und Schuljahr 2027/28 nehmen alle Startchancen-Grundschulen und kooperierenden Kitas teil.
4. Phase: Ab 2028 erheben die Grundschulen verbindlich den Sprachstand aller Kinder, die im Schuljahr 2029/30 eingeschult werden.
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