Berlin. Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Aminata Touré hat heute im Bundesrat eine Vereinfachung und Entbürokratisierung des Elterngeldverfahrens gefordert. Zugleich appellierte sie an die Bundesregierung, im Zuge der geplanten Änderungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes nicht zulasten von Familien zu sparen und das Elterngeld an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Der Entschließungsantrag Schleswig-Holsteins zur Entbürokratisierung des Elterngeldes wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
„Das Elterngeld ist die wichtigste familienpolitische Leistung in Deutschland. Gerade vor dem Hintergrund, dass sich immer weniger Menschen für eine Familiengründung entscheiden, ist es das falsche Signal, ausgerechnet in der Familienpolitik zu sparen. Das Elterngeld muss erhöht und an die aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Gleichzeitig müssen die Antragsverfahren entbürokratisiert und deutlich vereinfacht werden“
, sagte Touré.
Die Ministerin kritisierte die Pläne der Bundesregierung, die Bezugsdauer des Elterngeldes von vierzehn auf zwölf Monate herabzusetzen, während die Mindest- und Höchstbeträge nur minimal angehoben werden sollen. Über den gesamten Bezugszeitraum bedeute dies für viele Familien faktisch eine Kürzung und erhöhe den Druck, bereits nach einem Jahr einen Betreuungsplatz finden zu müssen.
Zugleich seien die aktuellen Verfahren zur Beantragung, Bearbeitung und Bewilligung von Elterngeld zu kompliziert, bürokratisch und beratungsintensiv, so Touré: „Die erste Zeit mit einem neugeborenen Kind sollte eine der schönsten Zeiten im Leben einer Familie sein und nicht von seitenlangen Formularen oder langen Wartezeiten geprägt werden. Ein leistungsfähiger Sozialstaat zeichnet sich nicht nur durch gute Gesetze aus, sondern auch dadurch, dass Menschen ihre Leistungen einfach und ohne unnötige Hürden in Anspruch nehmen können. Deshalb brauchen wir ein Elterngeld, das einfacher, digitaler und familienfreundlicher wird.“
Konkret fordert Schleswig-Holstein mit seinem Entschließungsantrag, den Bemessungszeitraum für die Einkommensermittlung unabhängig von der Einkunftsart grundsätzlich auf das Kalenderjahr vor der Geburt festzulegen. Außerdem sollen die Berechnung von Elterngeld und Mutterschaftsgeld vereinfacht und künftig am Geburtsmonat statt am Kalendermonat ausgerichtet werden. Darüber hinaus sollen sich die Partnerschaftsbonusmonate an einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von höchstens 32 Wochenstunden orientieren.
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