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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Bleiberecht für Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung: Schleswig-Holstein setzt sich im Bundesrat für eine schnellere Arbeitsmarktintegration ein

Integrationsministerin Aminata Touré: "Wir wollen Planungssicherheit für Geflüchtete und für die Betriebe"

Letzte Aktualisierung: 14.01.2026

KIEL. Schleswig-Holstein bringt eine Initiative für ein Bleiberecht für Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit in den Bundesrat ein. Das hat das Kabinett gestern (13.01.) in Kiel beschlossen. Mit dem Antrag fordert Schleswig-Holstein die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verabredeten Regelungen zu einem Bleiberecht für gut integrierte Geduldete zügig umzusetzen und die hierfür vorgesehenen Voraussetzungen zu vereinfachen. Ziel ist es, die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in Deutschland zu beschleunigen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
 
"Wir stellen zunehmend fest, dass Menschen unser Land verlassen müssen, obwohl sie in Ausbildung oder Arbeit sind. Das ist weder für die Geflüchteten noch für unsere Wirtschaft nachvollziehbar. Wir wollen, dass die Bundesregierung sich dem Thema Bleiberecht für Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung widmet, wie im eigenen Koalitionsvertrag formuliert. Wir wollen Planungssicherheit für Geflüchtete und für die Betriebe", so Integrationsministerin Aminata Touré: "Wir haben bereits im Dezember zu dem Thema eine gemeinsame Position mit Wirtschaft, Gewerkschaften und der Flüchtlingsbeauftragten veröffentlicht. Auch die SPD-Fraktion im Bund hat die Dringlichkeit erkannt und ein Bleiberecht für Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung gefordert. In Schleswig-Holstein gehen wir als schwarz-grüne Koalition mit gutem Beispiel voran. Der Bund muss nun endlich nachziehen."
 
Konkret fordert Schleswig-Holstein in dem Antrag, dass Geduldete, die mindestens drei Jahre in Deutschland leben und seit einem Jahr einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, künftig ein Bleiberecht erhalten sollen. Weitere Voraussetzungen sind der Nachweis von Integrationsleistungen, die Identitätsklärung sowie Straffreiheit. Eine solche Regelung mit vier Jahren Mindestaufenthaltsdauer haben CDU, CSU und SPD auch in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Das Land fordert, die vorgesehene Frist auf drei Jahre zu verkürzen, um Anreize zur Integration zu schaffen und die Wirksamkeit der Regelungen zu verbessern.
 
Die Regelungen für das neue Bleiberecht sollen nach dem Bundeskoalitionsvertrag bis Ende 2027 befristet sein. Schleswig-Holstein will diese Frist bis Ende 2029 verlängern. "Die Bundesregierung hat hier fast ein Jahr verstreichen lassen, deshalb muss die Frist verlängert werden. Eine zu kurze Frist untergräbt die Planungs- und Rechtssicherheit sowohl für die Betroffenen als auch für Arbeitgeber und Behörden", so Touré.
 
Darüber hinaus werden die bisherigen Regelungen zur Duldung ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer im Aufenthaltsgesetz kaum angewendet. Mit Stand September 2025 gab es bundesweit 187.542 Geduldete, von denen nur 2.904 eine Ausbildungsduldung und 1.376 eine Beschäftigungsduldung hatten. Deshalb sieht die Bundesratsinitiative auch hier Anpassungen vor. Dem Umstand, dass eine Betroffene oder ein Betroffener eine Ausbildung oder Beschäftigung ausübt, soll künftig gegenüber dem Rückführungsinteresse stärker Rechnung getragen werden.
 
Hintergrund: 
 
Das Land Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel, die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu beschleunigen und damit auch dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund hat sich die Landesregierung im Dezember 2024 auf ein Maßnahmenpaket zur schnelleren Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten verständigt. Bestandteil dieses Pakets ist unter anderem die Ausweitung des im Frühjahr 2023 gestarteten Kompetenzscreenings von Geflüchteten in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit sowie die schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
 
Im Dezember 2025 führten das Integrationsministerium und das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der UV Nord und dem DGB Nord zudem die Veranstaltung "Ankommen und Arbeiten – So bringt Schleswig-Holstein Geflüchtete in Arbeit" im Kieler Landeshaus durch, um über die bereits bestehenden Maßnahmen sowie weitere Schritte zu diskutieren. Im Ergebnis forderten die Beteiligten den Bund gemeinsam dazu auf, ein neues Bleiberecht für Geflüchtete in Arbeit oder Ausbildung zu schaffen. Diese Forderung bekräftigt die Landesregierung nun nochmals mit der aktuellen Bundesratsinitiative.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Hannah Beyer | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH 

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