Navigation und Service

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Land unterstützt Kommunen mit zusätzlich 61 Mio. Euro für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten

Integrationsministerin Aminata Touré: „Das Land hält Wort. Mit den jetzt bereitgestellten 61 Mio. Euro beteiligen wir uns an den Kosten der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter sowie an der Finanzierung zusätzlicher Personalstellen in den Ausländerbehörden.“

Letzte Aktualisierung: 29.11.2024

KIEL. Das Land stellt den Kommunen in Schleswig-Holstein im laufenden Jahr zusätzlich rund 61 Mio. Euro für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten zur Verfügung. Kreise und kreisfreie Städte sowie die Gemeinden erhalten jeweils die Hälfte der finanziellen Mittel. Damit setzt die Landesregierung eine mit den Kommunalen Landesverbänden im Sommer getroffene Vereinbarung um und konkretisiert jetzt die finanzielle Größenordnung.

Integrationsministerin Aminata Touré: „Bund, Land und Kommunen stehen gemeinsam in der Verantwortung, die Herausforderungen der Migrations- und Flüchtlingspolitik zu meistern. Ich freue mich sehr, dass uns dies in Schleswig-Holstein immer wieder in einem breiten Schulterschluss gelingt. Land und Kommunen haben sich im Sommer darauf verständigt, dass Restmittel aus laufenden Förderprogrammen am Jahresende der kommunalen Ebene zur Verfügung gestellt werden. Und das Land hält Wort. Mit den jetzt bereitgestellten 61 Mio. Euro beteiligt sich das Land an den Kosten der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter sowie an der Finanzierung zusätzlicher Personalstellen in den Ausländerbehörden.“

Mit der Vereinbarung gilt weiterhin wie bisher in einem Erlass geregelt, dass Personen mit schlechter Bleibeperspektive nicht in die Kommunen verteilt werden, sondern – im Rahmen der gesetzlich zulässigen Fristen – bis zur Rückführung in den Landesunterkünften verbleiben. „Damit entlasten wir die Kommunen nicht nur bei der Unterbringung, sondern auch bei personalintensiven Rückführungen dieser Personen“, so Touré: „Ich bedanke mich für die konstruktiven Abstimmungen in den vergangenen Monaten und das große Engagement auf der kommunalen Ebene. Ich bin zuversichtlich, dass auf dieser Grundlage auch bei anderen Themen wie beispielsweise der weiteren Ausgestaltung des Rückkehrmanagements in Schleswig-Holstein gemeinsam gute Lösungen entwickelt werden können.“ Bis zum 6. Dezember wollen sich Landesregierung und Kommunale Landesverbänden zu diesem Punkt auf Maßnahmen verständigen. Mit dem Maßnahmenpaket Sicherheit, Prävention, Migration vom 17. September hatte die Landesregierung bereits konkrete Vorschläge zur Zentralisierung der aufenthaltsrechtlichen Zuständigkeit für ausländische Mehrfach- und Intensivstraftäter unterbreitet.

Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände hatten sich am 3. Juli grundsätzlich über die weitere Finanzierung der Aufnahme und Integration von Geflüchteten in Schleswig-Holstein geeinigt. In der Vereinbarung wurde zunächst die Verwendung und Weiterleitung der entsprechenden Bundesmittel für die Jahre 2024 und ab 2025 einvernehmlich geregelt. Darüber hinaus gab es die Übereinkunft, dass Restmittel aus Förderprogrammen, die bisher über den Ukraine-Notkredit finanziert wurden, Ende 2024 auslaufen und nicht verlängert werden, als Pauschalbetrag der kommunalen Ebene zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich erhalten die Kommunen einmalig 10 Mio. Euro, um die Kosten im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie Aufwendungen für die Unterbringung von Geflüchteten (Hausmeisterdienste, Wachdienste, Sprachmittlung, Sozialarbeit usw.) abzudecken.

Die in der Summe jetzt bereitgestellten 61 Mio. Euro werden auf Grundlage der Einwohnerzahl auf die Kommunen verteilt. Im Einzelnen erhalten die Kreise und kreisfreien Städte folgende Beträge, wovon jeweils 50 Prozent an die Gemeinden weiterzuleiten sind:

 

Gemeinde

Gesamtsumme gerundet

Kreis Dithmarschen

2,8 Mio. Euro

Kreisfreie Stadt Flensburg

2,0 Mio. Euro

Kreis Herzogtum Lauenburg

4,3 Mio. Euro

Kreisfreie Stadt Kiel

5,2 Mio. Euro

Kreisfreie Stadt Lübeck

4,5 Mio. Euro

Kreisfreie Stadt Neumünster

1,7 Mio. Euro

Kreis Nordfriesland

3,5 Mio. Euro

Kreis Ostholstein

4,2 Mio. Euro

Kreis Pinneberg

6,7 Mio. Euro

Kreis Plön

2,7 Mio. Euro

Kreis Rendsburg-Eckernförde

5,8 Mio. Euro

Kreis Schleswig-Flensburg

4,3 Mio. Euro

Kreis Segeberg

5,9 Mio. Euro

Kreis Steinburg

2,8 Mio. Euro

Kreis Stormarn

5,2 Mio. Euro

 

Schleswig-Holstein hat im Jahr 2024 bis Ende Oktober rund 9.500 Geflüchtete (davon rd. 5.900 Asylsuchende) aufgenommen. Die Zahl der Aufenthaltsbeendigungen beläuft sich in diesem Zeitraum auf 1.134 Personen, davon 651 freiwillige Ausreisen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen