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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung : Thema: Ministerien & Behörden

Aminata Touré

Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Coronavirus: Land hat bisherige Regelungen zur Absonderung verlängert

Letzte Aktualisierung: 28.06.2022

KIEL. Die Regeln des aktuell geltenden Absonderungserlasses wurden ohne inhaltliche Änderungen verlängert. Der heute (28. Juni) erlassene – inhaltlich unveränderte – Absonderungserlass gilt ab 1. Juli bis 31. Juli. Damit bleiben auch die bisherigen Regelungen zur Isolation bestehen. Grundsätzlich gilt demnach für Personen, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind, weiterhin eine Pflicht zur häuslichen Absonderung von fünf Tagen.

Die Regelungen zur Absonderung finden Sie in den FAQ des Landes unter: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-faq

Den ab 1. Juli in Kraft tretenden Erlass finden Sie hier: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Max Keldenich | Marius Livschütz | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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