Zu den Gesundheitsberufen im Rahmen der Zuständigkeiten des SHIBB - Sachgebiet 50 - gehören die akademischen Heilberufe.
Mit Beginn des Jahres 2026 wurde die Zuständigkeit des LASG für die akademischen Gesundheitsberufe an eine neue Behörde, das SHIBB übertragen.
Die Ausbildung im akademischen Bereich findet an den Universitäten (Universität Kiel: Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie, Universität Lübeck: Humanmedizin) sowie an vier Ausbildungsstätten im Bereich Psychotherapie statt.
Das Sachgebiet 50 ist im Wesentlichen verantwortlich für die Organisation und die Durchführung der staatlich geregelten Prüfungen, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sowie die Erteilung, Rücknahme und den Widerruf von Approbationen und Berufserlaubnissen im Bereich der Gesundheitsberufe.
Folgende Berufe gehören nicht in die Zuständigkeit des Sachgebietes 50:
- Zahntechniker/in (zuständig ist die Handwerkskammer Lübeck)
- Arzthelfer/in (zuständig ist die Ärztekammer)
- Gesundheitsaufseher/in (zuständig ist das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung)
- Pflegeassistent/in (zuständig ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur)