Hotline Sprechzeiten:
0431 988 9126
Montags: 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwochs: 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 13:00 bis 15:00 Uhr
Anerkannt werden Diplomabschlüsse bzw. konsekutive Bachelor- und Master-Abschlüsse.
Die Feststellung, ob die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erfüllt sind, liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Ausbildungsinstituts.
Eine Liste der anerkannten Ausbildungsinstitute in Schleswig-Holstein sendet Ihnen
Louisa.Deutsch@shibb.landsh.de
gerne zu.
Das Ziel und die Gliederung der Ausbildung sind in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) geregelt. Die Ausbildung dauert mind. 3 Jahre in Vollzeitform bzw. mind. 5 Jahre in Teilzeitform und endet mit dem Ablegen der staatlichen Prüfung.
Anschließend kann die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut beantragt werden.
Landesprüfungsamt
Landespruefungsamt@shibb.landsh.de
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Anerkennung-Gesundheit@shibb.landsh.de
Dezernat 5 Gesundheitsberufe