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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Sachbeschädigung

Hier können Sie eine Sachbeschädigung anzeigen. Eine solche liegt bei einer vorsätzlichen Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache vor.

Zu einer Beschädigung von Eigentum zählt beispielsweise auch das Besprühen mit Graffiti.

Beachten Sie bitte, dass über die Onlinewache keine Verkehrsunfälle (wie z.B. Parkplatzrempler o.ä.) angezeigt werden können.

Zu den Formularen:

Ohne Anmeldung

Anmeldung mit Servicekonto SH und Nutzerkonto Bund*

Letzte Aktualisierung: 30.03.2023

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