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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Haustürgeschäfte

Letzte Aktualisierung: 26.06.2017

Das Gesetzbuch weiß es ganz genau: „Betrug ist das Erzielen eines finanziellen Vorteils durch Täuschung eines anderen.“ Das ist immer dann der Fall, wenn falsche Tatsachen vorgespiegelt oder wahre Tatsachen entstellt werden, zum Beispiel beim Haustürbetrug.

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