Ziel des Konzepts ist die Verringerung des Rückfallrisikos von Sexualstraftätern, die aus dem Justizvollzug oder dem Maßregelvollzug entlassen werden. In den Fällen, in denen eine solche Rückfallgefahr angenommen werden kann, besteht ein besonderes Bedürfnis zum Schutz der Bevölkerung. Das Konzept umfasst daher einen reibungslosen und umfangreichen Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Stellen der Justiz (insbesondere der Führungsaufsichtsstellen und der Bewährungshilfe), des Justizvollzugs und der Polizei.
Es wurde in der jetzigen Form inhaltlich von Justiz-, Innen- und dem Sozialressort fortentwickelt und von allen drei Ministerien unterzeichnet.
Angewendet wird das Konzept bereits seit 2008 (Fortentwicklung 2017) um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen und bestimmte Sexualstraftäter intensiver zu begleiten.
In diesem Rahmen werden unter anderem Gefahrenprognosen erstellt, die eine zielgerichtete Betreuung und Überwachung ermöglichen. Das Konzept gilt für Straftäter, die der Führungsaufsicht unterliegen oder bei denen die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzeptes ist, dass die Polizei mit Informationen über solche rückfallgefährdeten Sexualstraftäter ausgestattet wird. Dies erfolgt auf Grundlage des geltenden Rechts von Seiten der betreffenden Stellen der Strafjustiz bzw. des Maßregelvollzugs. Neben der Zuständigkeit der Fachkräfte der Bewährungshilfe und der Führungsaufsichtsstellen prüft und bewertet die Polizei die Einzelfälle eigenverantwortlich, um gegebenenfalls polizeiliche Maßnahmen (z.B. Gefährderansprachen) durchzuführen.
Der ständige Austausch zwischen den Behörden ist zudem sichergestellt durch sogenannte Fallkonferenzen, in deren Rahmen die beteiligten Akteure sich austauschen und ihr Vorgehen abstimmen. Auch durch diese Fallkonferenzen wird ein lückenloser Informationsaustausch gewährleistet, damit alle beteiligten Kontrollinstanzen das notwendige Vorwissen über die Probanden besitzen.
Das Ziel des KSKS-Konzeptes ist eine gemeinsame Begleitung und Kontrolle von Risikoprobanden durch Polizei, Justizvollzug und Bewährungshilfe sowie Führungsaufsicht.
Der vollständige Inhalt des Konzeptes KSKS ist im schleswig-holsteinischen Portal für Landesvorschriften und Landesrechtsprechung eingestellt:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/VVSH-VVSH000006447