Seit 2020 werden Messerangriffe bundeseinheitlich als Phänomen Messerangriff in der PKS abgebildet. Messerangriffe im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.
Zu den 1.187 Messerangriffen wurden 1.089 Tatverdächtige registriert. Gegenüber dem Vorjahr mit 962 Tatverdächtigen ist das ein Anstieg um 13,2 %. Von den 1.089 Tatverdächtigen waren 620 deutsche und 469 nichtdeutsche Tatverdächtige. Der Anteil der männlichen Tatverdächtigen beträgt 86,9 %. Insgesamt waren 200 Tatverdächtige unter 21 Jahren.
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