Seit 2020 werden Messerangriffe bundeseinheitlich als Phänomen Messerangriff in der PKS abgebildet. Messerangriffe im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.
Zu den 1.282 Messerangriffen wurden 1.153 beteiligte Tatverdächtige ermittelt. Gegenüber dem Vorjahr mit 1.089 beteiligten Tatverdächtigen ist das ein Anstieg um +5,9 %.
Von den 1.010 Messerangreifern waren 15,2 % weiblich und 84,8 % männlich. 54 von ihnen gehörten der Altersgruppe der Kinder an, 131 waren jugendlich, 88 heranwachsend und 737 erwachsen. 594 der Messerangreifer besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit, 416 waren nichtdeutsch.
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