Die Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein ist Bestandteil einer verzahnten, nationalen maritimen Sicherheitsstruktur der Bundesrepublik Deutschland
Letzte Aktualisierung: 09.01.2017
Der schleswig-holsteinische Zuständigkeitsbereich umfasst dabei ein Seegebiet, das, einschließlich der Inseln und Halligen, an der Nordsee landseitig von einer 468 km langen Küstenlinie, an der Ostsee von einer 402 km langen Küstenlinie begrenzt wird. Der Einsatzraum im sogenannten Küstenmeer dehnt sich seeseitig auf bis zu zwölf Seemeilen aus. Betrachtet man die Binnenwasserstraßen des Bundes als zusätzliches Tätigkeitsgebiet, wobei allein auf dem Nord-Ostsee-Kanal jährlich 35.000 – 40.000 Schiffsbewegungen zu verzeichnen sind, so ergibt sich ein umfangreicher Raum, der durch Aufgaben in 107 Häfen und 76 ISPS Hafenanlagen komplettiert wird.
Die Arbeitsschwerpunkte liegen für die Wasserschutzpolizei dabei im Bereich „Maritime safety“ in der Gewährleistung der schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben, der Erforschung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie der Fischereiaufsicht im Küstenmeer. Insbesondere der Umweltschutz, die Gefahrenabwehr für die Gewässer, die Überwachung der Einhaltung von nationalen, supranationalen und internationalen Vorschriften zum Schutz der Meere sowie Küsten und die Überwachung der Sicherheit, primär der Berufs- aber auch der Sportschifffahrt, gehören zu den Aufgaben der Wasserschutzpolizei.
Zentrale Aufgaben bestehen darüber hinaus in Ermittlungseinsätzen bei Seeunfällen, der Gewährleistung der Hafensicherheit in Bezug auf den Umschlag gefährlicher Güter und in der polizeilichen Begleitung internationaler maritimer Sportveranstaltungen wie z.B. der Kieler und der Travemünder Woche mit ihren zahlreichen Segelwettkämpfen.
Die seit dem Anschlag auf das World Trade Center in New York veränderte Sicherheitslage führte auch zu neuen Maßnahmen zum Schutz vor terroristischen Angriffen auf die maritimen Transportmittel und Hafenanlagen. Dieses Themenfeld, das weltweit unter dem Namen „Maritime Security“ (MarSec) geführt wird, wirkt sich auch auf den Aufgabenvollzug der Wasserschutzpolizei aus. Neben der Überwachung von den der Sicherheit dienenden verbindlichen Regelungen auf Schiffen durch die wasserschutzpolizeiliche Einsatzpräsenz, werden administrative Aufgaben vom Dezernat 43 (DA=designated authority) wahrgenommen. Wesentliche Aufgaben der DA sind hierbei u.a. die Durchführung von Risikobewertungen für Häfen sowie die Genehmigung von Gefahrenabwehrplänen und die Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der verbindlichen Maßnahmen dieser Pläne.
Zur Bewältigung dieser Aufgaben wurde im Jahr 2015 eine zukunftsorientierte Neuausrichtung mit veränderter Schwerpunktsetzung in Richtung Berufsschifffahrt bei der Wasserschutzpolizei durchgeführt. Die auf Belastungsdaten basierende und angepasste Organisationsstruktur stellt sich seitdem wie folgt dar:
Abbildung der Wasserschutzpolizei im Landespolizeiamt in der Abt. 4 mit den Dezernaten
41 – wasserschutzpolizeilicher Aufgabenvollzug
42 – Bootswesen und nautisch technische IT
43 – maritime Sicherheit
drei Wasserschutzpolizeireviere an der Nordsee und Ostsee
Brunsbüttel
Kiel
Lübeck
fünf den Revieren nachgeordnete Stationen
Husum
Helgoland
Flensburg
Fehmarn
Kappeln
Für den Aufgabenvollzug auf dem Wasser im Küstenmeer und in den Häfen steht den 205 Beamten der Wasserschutzpolizei zudem ein moderner für die jeweiligen Einsatzräume optimierter Bootspark mit über 40 Wasserfahrzeugen zur Verfügung. Mit fünf Küstenbooten (27 bis 34 m Länge), zwei Streckenboote (18 m Länge), 11 Streifenbooten (11 m Länge) und 15 mobilen, trailerbaren Streifenbooten (4 bis 6,40 m Länge), ist die Wasserschutzpolizei auf dem Wasser für unterschiedlichste Einsatz- und Wetterbedingungen verlässlich aufgestellt.
Die Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein kann so für den Zuständigkeitsbereich, nach abgeschlossener Neuorganisation und mit modernen Einsatzmitteln versehen, ihren Part für das maritime Sicherheitssystem der Bundesrepublik zukunftssicher leisten.
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