Landesamt für Umwelt: Thema: Ministerien & Behörden
Abteilung 2 – Technischer Umweltschutz
Wir bearbeiten Querschnittsthemen und besondere Aufgabenfelder des technischen Umweltschutzes - in enger Abstimmung mit der Abteilung 3 - Immissionsschutz.
Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
In der Abteilung 2 - Technischer Umweltschutz werden mit insgesamt knapp 80 spezialisierten Fach- und Verwaltungskräften im Schwerpunkt Aufgaben der Abfall- und Stoffwirtschaft, der Lufthygiene und der Marktüberwachung wahrgenommen. In der Abteilung ist das Justiziariat für Rechtsfragen und Verfahren im Rahmen des technischen Umweltschutzes und des Immissionsschutzes sowie das Berichtswesen und die Betreuung der Fachinformationssysteme angesiedelt. Die Abteilung besteht aus 5 Dezernaten und ist an den Standorten Flintbek und Itzehoe vertreten.
Aufgabenfelder
Wir fördern mit unseren Verfahren Rechtssicherheit bei der Verwirklichung zukunftsfähiger und umweltgerechter Projekte und Vorhaben in Schleswig-Holstein.
Wir unterstützen die Dezernate der Abteilungen Technischer Umweltschutz und Immissionsschutz bei der professionellen Verarbeitung großer Datenmengen und bei der Betreuung der verschiedenen Fachsysteme des technischen Umweltschutzes und des Immissionsschutzes.
Wir genehmigen und überwachen Entsorgungsanlagen und bearbeiten weitere abfallwirtschaftliche Themen.
Wir überwachen kontinuierlich die allgemeine Luftqualität in Schleswig-Holstein und sorgen für eine regelmäßige Information der Öffentlichkeit zu Stickoxiden, Feinstaub, Ozon und anderen relevanten Themen der Lufthygiene.
Wir tragen mit der Marktüberwachung von Akteuren und Produkten auf dem Gebiet der Chemikalien, der Wasch- und Reinigungsmittel, der Explosivstoff- Ausgangsstoffe, des Ökodesigns beziehungsweise energieverbrauchsrelevanter Produkte, der Energieverbrauchskennzeichnung, der Kraftstoffe und Mobiler Maschinen und Geräte zu einem fairen Wettbewerb und der Einhaltung hoher Produktstandards bei.
Dezernat 20 - Rechtsangelegenheiten des Technischen Umweltschutzes
Das Dezernat 20 ist das Justiziariat für die Abteilungen Technischer Umweltschutz und Immissionsschutz. Es erarbeitet rechtliche Stellungnahmen für beide Abteilungen. Hierbei achtet das Dezernat 20 auf die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und stellt rechtssicheres Handeln der Behörde gegenüber Dritten und Anlagenbetreibern sicher. Das Dezernat 20 führt als Widerspruchsstelle die Rechtsbehelfsverfahren der beiden Abteilungen und vertritt das Land Schleswig-Holstein vor den Verwaltungsgerichten. Zudem koordiniert das Dezernat 20 die Genehmigungsverfahren, indem es Leitlinien und Vordrucke erstellt, um in den Genehmigungsstellen der Fachdezernate beider Abteilungen eine einheitliche Genehmigungspraxis sicherzustellen. Außerdem unterstützt das Dezernat 20 einzelne Dezernate bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren und bearbeitet Ordnungswidrigkeiten aus dem Abfall-, Immissionsschutz-, Chemikalien- und Marktüberwachungsrecht.
Das Dezernat 21 koordiniert die Anwendung vieler Fachinformationssysteme der Abteilungen 2 und 3 des LfU, betreut die Anwender und kümmert sich um die Qualitätssicherung der Daten. Die Weiterentwicklung der Fachinformationssysteme auch auf Bundesländer- und Bundesebene ist eine Hauptaufgabe und wird von den Fachkräften im Dezernat intensiv begleitet. Im Dezernat 21 werden darüber hinaus aus den vorhandenen komplexen Daten die rechtlich vorgeschriebenen Berichte an Land, Bund und EU erstellt sowie Datenanfragen von Bürgern, Politik und Verwaltung bearbeitet. Die Internetredaktion der Abteilungen 2 und 3 (gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Dokumenten und Daten) ist ebenfalls eine Aufgabe des Dezernates.
Zum Aufgabenbereich des Dezernates 22 gehört zum einen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen (außer Müllverbrennungsanlagen) und Abfalllagern einschließlich der Überwachung dieser Anlagen. Zum anderen werden alle Aufgaben der oberen Abfallentsorgungsbehörde des Landes wahrgenommen. Dies sind die Genehmigung und Überwachung von Deponien und die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des untergesetzlichen Regelwerkes für alle vorgenannten Entsorgungsanlagen. Das Dezernat nimmt darüber hinaus für das Landesamt die Funktion der Anerkennungs- und Benehmensbehörde nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung und der zuständigen Stelle für die Anzeige gewerblicher und gemeinnütziger Abfallsammlungen wahr.
Um die Gesundheit der Menschen sowie Ökosysteme und Vegetation vor den Einflüssen zu hoher Luftschadstoffbelastungen zu schützen, muss die allgemeine Luftqualität nach gesetzlichen Vorschriften untersucht und beurteilt werden. Dazu betreibt das Dezernat 23 ein Netz aus Stationen mit automatischen Messgeräten für Stickoxide, Feinstaub und Ozon. Diese Messungen werden durch diskontinuierliche Verfahren ergänzt, bei denen Proben im amtseigenen Labor analysiert werden, zum Beispiel für Ammoniak, Stickstoffdioxid, Inhaltsstoffe des Feinstaubs oder Staubniederschlag. Beim Umweltbundesamt (UBA) laufen die Luftmessdaten aller Bundesländer zusammen. Die Bevölkerung wird mittels Internet, der App "Luftqualität" des UBA, Videotext und einem Telefonansagedienst über die aktuellen Luftschadstoffkonzentrationen informiert.
Das Dezernat 24 ist in Verbindung mit dem Marktüberwachungsgesetz zuständig für Vollzugsaufgaben nach Chemikaliengesetz, Ausgangsstoffgesetz, Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (Ökodesign), Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie nach der 10. und 28. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Kraftstoffe beziehungsweise mobile Maschinen und Geräte). Das Dezernat sorgt im Rahmen seiner Vollzugstätigkeit für die Einhaltung der verschiedenen Anforderungen durch die Wirtschaftsakteure und trägt damit zum Schutz von Umwelt und Gesundheit sowie zu einem fairen Wettbewerb bei. Darüber hinaus bearbeitet das Dezernat Antragsverfahren für Unternehmenszertifikate nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Erlaubnisse, Anzeigen und Sachkundeprüfungen / -bescheinigungen nach Chemikalien-Verbotsverordnung und ist landesweite Ansprechstelle für GLP-Verfahren.
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