Grundsätzliche Leitlinie der Abfallwirtschaft ist die fünfstufige Abfallhierarchie nach § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG):
- Abfallvermeidung
- Förderung der Wiederverwendung
- Recycling
- Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung (beispielsweise von Kiesgruben und Tagebauen)
- Beseitigung
Durch die Einhaltung der Abfallhierarchie sollen natürliche Ressourcen geschont und schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch die Bewirtschaftung von Abfällen vermieden bzw. minimiert werden.
Für den Vollzug des Abfallrechts in Schleswig-Holstein sind verschiedene Abfallentsorgungsbehörden sowie für die Organisation des operativen Geschäfts die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zuständig. Die Kontaktdaten der zuständigen Behörden und Einrichtungen finden Sie hier.
Darüber hinaus finden Sie hier ein elektronisches Kataster der schleswig-holsteinischen Abfallentsorgungsanlagen, sonstige abfallwirtschaftliche Fachinformationen und Rechtsvorschriften der Abfallwirtschaft.