Informationen zur Luftschadstoffsituation und aktuelle Daten auf das Smartphone holen mit der: UBA-App "Luftqualität"
Die Luftqualität in Schleswig-Holstein wird laufend untersucht und nach gesetzlichen Vorschriften beurteilt, um die Gesundheit der Menschen und die Vegetation vor den Einflüssen zu hoher Luftschadstoffbelastungen zu schützen.
Die Lufthygienische Überwachung Schleswig-Holstein (LÜSH) hat ein Netz aus Messpunkten eingerichtet, an denen mit unterschiedlichen Methoden Luftschadstoffe gemessen werden.
Die Messdaten aus Schleswig-Holstein und viele zusätzliche Informationen zu den Messungen werden an das Umweltbundesamt weiter geleitet und von dort gemeinsam mit den Daten aller Bundesländer an die Europäische Kommission gemeldet. Zusammen mit den Berichten aus den anderen Mitgliedstaaten der EU ermöglichen sie einen Überblick über die bisherigen Entwicklungen in der Luftreinhaltung und bilden die Basis für weitere Entscheidungen in der europaweiten Luftqualitätspolitik.
Die Luftqualität in Schleswig-Holstein ist gut. Nur an einzelnen Verkehrsschwerpunkten kam es bis zum Jahr 2019 zu einer Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid als Jahresmittelwert. Für diese Stellen wurden Luftreinhaltepläne erstellt. Darin werden geeignete Maßnahmen festgelegt, mit deren Umsetzung der Zeitraum der Überschreitung so kurz wie möglich gehalten werden sollte. Für die Aufstellung der Luftreinhaltepläne ist in Schleswig-Holstein das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (vorher: "MELUND") zuständig. Es arbeitet bei der Erstellung der Pläne eng mit den jeweils zuständigen Behörden der betroffenen Städte und Gemeinden und dem LfU (vor dem 1. Januar 2023: LLUR) zusammen.
Sie können sich innerhalb des Themas Luftqualität über Weiterleitungen zum Umweltportal Schleswig-Holstein und zum Umweltbundesamt ausführlich über die aktuellen Luftschadstoffkonzentrationen, zum Beispiel von Feinstaub oder Ozon, informieren. Daten können Sie außerdem im Open Data - Portal Schleswig-Holstein herunterladen.
Sie erhalten Messberichte mit Ergebnissen und Erläuterungen zum Herunterladen angeboten, können Einblick in Luftreinhaltepläne nehmen und finden Kontaktdaten, wenn Sie Fragen zur Luftqualität in Schleswig-Holstein haben.
Geltende gesetzliche Grundlage: 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
Zukünftige Regelungen, die bis zum 11. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt sein müssen und ab 12. Dezember 2026 gelten:
2024/2881 RICHTLINIE (EU) 2024/2881 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Neufassung)
Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes: Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Luftqualitätsrichtlinie