Die Ortsdurchfahrt Schönwalde im Lauf der L 57 ist sanierungsbedürftig, weil der gebundene Fahrbahnoberbau, der Asphalt, alters- und nutzungsbedingte Schäden wie Längs-, Quer- und Netzrisse aufweist. Des Weiteren wurde bei Sondierungen bzw. Bohrkernentnahmen festgestellt, dass der Asphalt und die ungebundenen Schichten des Oberbaus (Frostschutzschichten) nicht den geforderten Aufbau der vorhandenen Belastungsklasse haben. Das bedeutet, dass die Tragfähigkeit der Straße nicht ausreichend vorhanden ist.
Bei der Kanalinspektion der vorhandenen Regenwasserleitung wurde zudem festgestellt, dass die Schäden am Kanal so beträchtlich sind, dass der Regenwasserkanal und die Hausanschlüsse neu hergestellt werden müssen. Weiterhin geht aus der hydraulischen Berechnung für den Regenwasserkanal hervor, dass einige Rohrleitungen größer dimensioniert werden müssen. Zusätzlich sind für die Ableitung des Oberflächenwassers in die Verbandsgewässer, den Lachsbach, spezielle Reinigungsanlagen einzubauen. Darüber hinaus ist das Bauwerk zur Führung des Lachsbaches unter L 57 den aktuellen Erfordernissen entsprechend neu herzustellen.
Im Zuge dieser Baumaßnahme werden ebenfalls durch die Gemeinde Schönwalde Teilbereiche der Gehwege erneuert sowie ein neuer Geh- und Radweg am Bauende in Richtung L216/Edeka-Markt hergestellt und somit die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger erhöht.
Die Baumaßnahme der Erneuerung der Regenwasserleitung geschieht zusammen mit der Straßensanierung im gleichen Bauzeitraum bis voraussichtlich Oktober 2027.
Die Fahrbahnsanierung der Ortsdurchfahrt Schönwalde ist Teil des Erhaltungsprogramms Landesstraßen und der 3. Bauabschnitt der Fahrbahnerneuerung L57 zwischen Eutin (B 76) und Lensahn (L 258).