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Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

FAQ-Liste

Letzte Aktualisierung: 27.11.2025

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Fahrbahnerneuerung der L57 Ortsdurchfahrt Schönwalde.

GRUND. Warum müssen Ortsdurchfahrt und Regenwasserleitung saniert werden?

Die Ortsdurchfahrt Schönwalde im Lauf der L 57 ist sanierungsbedürftig, weil der gebundene Fahrbahnoberbau, der Asphalt, alters- und nutzungsbedingte Schäden wie Längs-, Quer- und Netzrisse aufweist. Des Weiteren wurde bei Sondierungen bzw. Bohrkernentnahmen festgestellt, dass der Asphalt und die ungebundenen Schichten des Oberbaus (Frostschutzschichten) nicht den geforderten Aufbau der vorhandenen Belastungsklasse haben. Das bedeutet, dass die Tragfähigkeit der Straße nicht ausreichend vorhanden ist.

Bei der Kanalinspektion der vorhandenen Regenwasserleitung wurde zudem festgestellt, dass die Schäden am Kanal so beträchtlich sind, dass der Regenwasserkanal und die Hausanschlüsse neu hergestellt werden müssen. Weiterhin geht aus der hydraulischen Berechnung für den Regenwasserkanal hervor, dass einige Rohrleitungen größer dimensioniert werden müssen. Zusätzlich sind für die Ableitung des Oberflächenwassers in die Verbandsgewässer, den Lachsbach, spezielle Reinigungsanlagen einzubauen. Darüber hinaus ist das Bauwerk zur Führung des Lachsbaches unter L 57 den aktuellen Erfordernissen entsprechend neu herzustellen.

Im Zuge dieser Baumaßnahme werden ebenfalls durch die Gemeinde Schönwalde Teilbereiche der Gehwege erneuert sowie ein neuer Geh- und Radweg am Bauende in Richtung L216/Edeka-Markt hergestellt und somit die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger erhöht.

Die Baumaßnahme der Erneuerung der Regenwasserleitung geschieht zusammen mit der Straßensanierung im gleichen Bauzeitraum bis voraussichtlich Oktober 2027.

Die Fahrbahnsanierung der Ortsdurchfahrt Schönwalde ist Teil des Erhaltungsprogramms Landesstraßen und der 3. Bauabschnitt der Fahrbahnerneuerung L57 zwischen Eutin (B 76) und Lensahn (L 258).

VERÄNDERUNG. Was wird besser?

Eine grundhafte Erneuerung der Straße erhöht die Tragfähigkeit sowie die Nutzungsdauer der Straße und der Sanierungsaufwand wird minimiert. Die erwartete Nutzungsdauer ist abhängig von der Verkehrsbelastung und der Unterhaltung der sanierten Straße und liegt in der Regel zwischen 20 und 30 Jahren. Lediglich die Asphaltdecke könnte aufgrund der dauerhaften Beanspruchung bereits früher erneuert werden müssen.

Die technische Nutzungsdauer für die erneuerte Regenwasserleitung liegt bei circa 80 Jahren.

ZEITPUNKT. Warum wird die Straße erst jetzt im Nachgang nach der Erneuerung der Trinkwasserleitung saniert?

Ja, der Zeitpunkt ist unglücklich. Die Erneuerung der alten Trinkwasserleitung musste aus technischer Sicht aufgrund der Bruchgefahr im Vorweg aller anderen Bauarbeiten erfolgen. Dies ist inzwischen geschehen.

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein LBV.SH und die Gemeinde Schönwalde hatten beabsichtigt, mit dem Zweckverband Ostholstein ZVO die Baumaßnahmen gemeinsam durchzuführen. Der Zweckverband hatte sich jedoch aus wirtschaftlichen Gründen gegen die Gemeinschaftsmaßnahme und für die eigenständige Vergabe sowie Durchführung der Erneuerung der Trinkwasserleitung entschieden. Somit können LBV.SH und Gemeinde Schönwalde die Baumaßnahme erst im Anschluss starten, um unter anderem gegenseitige Baubehinderungen zwischen dem für die Sanierung der Trinkwasserleitung sowie dem für die Straßen- und Kanalerneuerung beauftragten Bauunternehmen auszuschließen.

Die geplante Bauzeit für die Kanal- und Straßenbauarbeiten ist Februar 2026 bis Herbst 2027. Eine Übersicht über die Baumaßnahmen der Straßensanierung L57 OD Schönwalde finden Sie hier:

UMLEITUNGEN. Wie erreichen wir wichtige Orte in der Gemeinde, z. B. die Schule?

Die Schule erreichen Sie bei Straßensperrungen über die ausgewiesene Umleitung. Bitte schauen Sie den genauen Verlauf der Karte an.

Die Bushaltestellen sind während der Bauzeit außer Betrieb. Über die genauen Fahrzeiten informieren Sie sich bitte hier:

Busfahrplan DBregio

ERREICHBARKEIT. Wie kommen wir und andere zu unseren Grundstücken?

Die Straßensanierung der Ortsdurchfahrt Schönwalde (L 57) umfasst sieben Bauabschnitte. Wenn in Ihrem Teilabschnitt gebaut wird, gilt ein Durchfahrverbot. Sie können Ihr Grundstück mit dem Auto vorübergehend nicht erreichen. Das gilt auch für E-Fahrzeuge. Darüber werden wir Sie hier auf unserer Internetseite und durch Verteilung von Handwurfschreiben rechtzeitig informieren.

Für Fußgänger wird ein Notweg im Baufeld eingerichtet. Dieser Weg ist auch für gehbehinderte Menschen geeignet. Radfahrer haben ihr Fahrrad zu schieben. Für E-Roller gilt Gleiches.

Sie erwarten Handwerker oder warten auf größere Lieferungen? Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall so früh wie möglich.

Kommunikationsbüro Ortsdurchfahrt Schönwalde

Am Ruhsal 1

23744 Schönwalde

Tel.: +49 177 4139864

Mail: info@ortsdurchfahrt-schoenwalde.de

Im Notfall erreichen selbstverständlich Rettungskräfte Ihr Zuhause.

Sobald die Straße nach den Kanalarbeiten provisorisch wiederhergestellt ist, kann sie vor und nach den täglichen Bauarbeiten wieder befahren werden. Während der aktiven Bauzeit ist aus Gründen des Arbeitsschutzes keine Durchfahrt möglich.

INFORMATION. Wie erreichen wir Sie und wie halten Sie uns aktuell auf dem Laufenden?

Wir wollen Sie bestmöglich informieren und wollen daraus Rückschlüsse für die optimale Baustellenkommunikation für alle Projekte dieser Art in Schleswig-Holstein ziehen.

Sie erreichen uns persönlich:

telefonisch immer montags und freitags an Werktagen zwischen 9:00 und 12:00 Uhr

0177 4139 864

und auch per WhatsApp.

Sie erreichen uns jederzeit:

per E-Mail:

und auch auf Instagram:

Instagram

ortsdurchfahrtschoenwalde

sowie postalisch im Rathaus:

Kommunikationsbüro Ortsdurchfahrt Schönwalde

Alte Jugendherberge/Jugendtreff

Am Ruhsal 1 | 23744 Schönwalde

Sie erreichen uns persönlich:

telefonisch immer montags und freitags an Werktagen zwischen 9:00 und 12:00 Uhr

0177 4139 864

ABFALL. Wie wird unser Müll entsorgt?

Die Abfallentsorgung ist mit dem Zweckverband Ostholstein ZVO geregelt: Behälter werden mit Hausnummern gekennzeichnet. Sie werden durch die Baufirma zu einem Sammelpunkt gebracht. Dort erfolgt die Entleerung durch den ZVO. Anschließend werden die Behälter zum jeweiligen Grundstück zurückgebracht.

LÄRM. Was tun Sie gegen unsere Belastungen?

Wir wissen, dass die Straßensanierungsmaßnahmen der Ortsdurchfahrt in Schönwalde im geplanten Zeitraum ab Februar 2026 für Sie eine große Belastung darstellen.  Es geht nicht ohne Lärm, Staub und Behinderung. Wir werden versuchen, wo es geht, die Belastungen zu verringern. Der Auftragnehmer, die Baufirma Strabag, ist aufgefordert, die durch die Baumaßnahme hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf ein so genanntes „unvermeidliches Maß“ einzuschränken. Darunter zählen die Lärm- und Staubbelastung.

Die Arbeitszeiten auf der Baustelle sind in der Regel montags bis freitags 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Die Ruhezeiten sind in der Regel am Wochenende und an Feiertagen.

Die genauen Bauzeiten in Ihrem Bereich finden Sie auf unserer Karte.

ZEITPLAN. Sie planen ab Februar 2026 mit 22 Monaten Bauzeit. Ist das wirklich realistisch?

Ja. Insbesondere die Herstellung der Entwässerungsleitungen sowie die Bauwerkserneuerung für den Lachsbach erzeugen einen erheblichen zeitlichen Aufwand, so dass diese lange Bauzeit wahrscheinlich erscheint.

KOSTEN. Wie teuer ist die Straßensanierung und wer zahlt das?

Die Kosten der Fahrbahnsanierung Ortsdurchfahrt Schönwalde belaufen sich nach aktuellem Stand der Planung auf ca. 8 Millionen Euro. Die Kosten werden vom Land Schleswig-Holstein und von der Gemeinde Schönwalde von je ca. 4 Millionen Euro getragen.

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