Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert die beschädigte Kreisstraße 48 in Weissenhäuser Strand vom 17. August bis etwa 16. Oktober 2026. Auf rund einem Kilometer werden die Fahrbahn, der kombinierte Geh- und Radweg sowie der Gehweg saniert. Los geht es vom 17. bis 30. August mit der Gehwegerneuerung. In dieser Zeit ist die Fahrbahn der K 48 lediglich halbseitig gesperrt und einspurig befahrbar, der Verkehr wird über eine mobile Ampelanlage geführt.
Weiter geht es ab 31. August mit den Sanierungen der Fahrbahn sowie des kombinierten Geh- und Radwegs. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können diese Arbeiten nur unter Vollsperrung stattfinden. Polizei und Rettungsdienste im Einsatz können den Baubereich passieren. Zur Reduzierung der Belastungen wird die Baustrecke in folgende Abschnitte unterteilt:
Bauabschnitt (31. August bis 20. September): Ortseingang Weissenhäuser Strand bis Einmündung Parkstraße
Bauabschnitt (21. September bis 4. Oktober): Einmündung Parkstraße bis Zufahrt Campingplatz Triangel
Bauabschnitt (5. bis 16. Oktober): Zufahrt Campingplatz Triangel bis Ortsausgang Richtung Putlos
Gut zu wissen: Die Bauabschnitte wurden extra so gewählt, dass der Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand sowie der Campingplatz Triangel während der gesamten Bauzeit erreichbar bleiben. Die Bauarbeiten sind witterungsabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich. Die Gesamtkosten von rund 900.000 Euro tragen der Kreis Ostholstein und die Gemeinde Wangels.
Umleitung
Die ausgeschilderte Umleitung führt Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit über 60 Stundenkilometer über die K 48 zur Autobahn A 1 zwischen den Anschlussstellen Oldenburg in Holstein-Süd und Oldenburg in Holstein-Mitte. Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter 60 Stundenkilometern werden über die B 202 durch das Stadtgebiet Oldenburg in Holstein über Bahnhofstraße, Holsteiner Straße und Hoheluftstraße geleitet. Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, der Stadt, dem Amt, der Gemeinde und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.
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