Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert zwischen Friedrichstadt und Bütteleck die Fahrbahn und den begleitenden Radweg der Bundesstraße 202 vom 10. August 2026 bis voraussichtlich Ende Dezember 2026. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können die Arbeiten nur unter Vollsperrung stattfinden. Polizei und Rettungskräfte im Einsatz können den Baubereich passieren. Fahrplanänderungen teil der Buslinienbetreiber eigenständig mit. Anliegende Grundstücke können nur eingeschränkt mit Fahrzeugen erreicht werden. Über mögliche Einschränkungen informiert die Baufirma vor Ort durch Hauswurfzettel. Zur Reduzierung der Beeinträchtigungen wird die Maßnahme in zwei Bauphasen unterteilt:
- Bauphase (10. August bis Ende September): Bütteleck bis Einmündung Dorfstraße (K 1) bei Koldenbüttel.
- Bauphase (Ende September bis Ende Dezember): Einmündung Dorfstraße (K 1) bis Kreisverkehr in Friedrichstadt.
Die Bauarbeiten sind witterungsabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich.
Umleitung
Die ausgeschilderte Umleitung für PKW führt in der ersten Bauphase ab der Einmündung Dorfstraße (K 1) bei Koldenbütel über die K 1 zur B 5 und umgekehrt. Während der zweiten Bauphase werden PKW ab dem Kreisverkehr in Friedrichstadt über die Witzworter Straße, Treenedeich, Mühlenstraße (K 22) nach Koldenbüttel sowie die K 1 bis zur B 5 und umgekehrt geführt. Für LKW führt die Umleitung in beiden Bauphasen ab Friedrichstadt über die L 156 (Eiderbrücke) und L 149 (Österfeld) Richtung Schlichting, die L 302 (Schlichtinger Chaussee/Am Bahndamm) bis Rehm-Flehde-Bargen sowie die L 156 zur B 5 und umgekehrt.
Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle. Die Gesamtkosten von fast drei Millionen Euro trägt der Bund.