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Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

B 5: Asphaltierung zwischen Tönning und Rothenspieker – detaillierte Beschreibung der Umleitungen

Letzte Aktualisierung: 30.04.2025

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) führt seit August 2024 Arbeiten im Bereich des Anschlusses der Bundesstraße 5 an die B 202 durch (siehe Medien-Information vom 19.8.2024). Im Rahmen der bereits bekannt gegebenen Vollsper­rung bis 31. Mai 2025 zwischen Tönning und Rothenspieker wird ab 5. Mai im Rahmen des dreistreifigen Ausbaus die Bundesstraße 5 asphaltiert.

Ergänzend zur bisherigen Vollsperrung wird ab 5. Mai 2025 auch die Auffahrt von der B 5 aus Richtung Süden auf die B 202 in Richtung Sankt Peter-Ording gesperrt. Aus Richtung Sankt Peter-Ording bleibt die Auffahrt auf die B 5 in Richtung Süden frei.

Umleitung Richtung Husum

Die ausgeschilderte Umleitung in Richtung Husum führt ab der Anschlussstelle Hemme über die L 156, die L 302 (Schlichting) und die L 149 bis Friedrichstadt und von dort über die B 202 nach Bütteleck auf die B 5. In Richtung Süden werden Kraftfahrzeuge ab Bütte­leck über die B 202 nach Friedrichstadt sowie die L 156 durch Lehe, Lunden und Hemme zur B 5 umgeleitet.

Umleitungen Richtung Sankt Peter-Ording und Tönning

Nach Sankt Peter-Ording und Tönning führt die ausgeschilderte Umleitung (U 6/U 51) ab der B 5-Anschlussstelle Hemme über die L 156 durch Strübbel nach Wesselburen. Von Wesselburen aus wird der Verkehr nach Sankt Peter-Ording über die L 305 (U 6), nach Tönning hinter dem Eidersperrwerk über die K 41 (U 51) umgeleitet. 

Wichtig: Der LBV.SH empfiehlt allerdings, den Bereich weiträumig zu umfahren: Ab der A 23-Anschlussstelle Heide-West über die B 203 Richtung Wöhrden sowie die L 153 bis Wesselburen und dort weiter über die ausgeschilderten Umleitungen über die L 305 nach Sankt Peter-Ording (U 6) beziehungsweise die K 41 bis Tönning (U 51).

Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde und dem Kreis abge­stimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen, den ausgeschilder­ten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle. 

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