Mit dem Bau einer Ortsumgehung soll der Durchgangsverkehr der Landesstraße 89 auf einer alternativen Strecke nördlich um Hammoor herum geführt werden. Nach der Einstellung des Verfahrens 2015 wurden die Planungen neu aufgenommen. Dabei sind neue Gesetze zu berücksichtigen, zu denen auch eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gehört.
Das Anhörungsverfahren ist mit der 1. Auslegung der Planunterlagen vom 19. Februar bis 18. März 2024 und einer Einwendungsfrist bis zum 2. April 2024 gestartet. Die Unterlagen haben in den betroffenen Amtsverwaltungen und digital ausgelegen. Derzeit erfolgt die Erstellung der geänderten Planunterlagen. Eine erneute Auslegung der geänderten Pläne ist für Anfang 2027 vorgesehen.
Alle derzeit aktuellen Unterlagen sind bis zur Erlassung des Planfeststellungsbeschlusses digital unter www.bob-sh.de zu finden und einsehbar. Dort werden zur zweiten Auslegung auch die Änderungsunterlagen zu finden sein.
Die Strecke hat eine Länge von ungefähr zwei Kilometern und wird als zweistreifiger Querschnitt mit einer befestigten Fahrbahnbreite von acht Metern zuzüglich je 1,50 Meter seitliche Bankette (Regelquerschnitt RQ 11) geplant. Im Zuge der Ortsumgehung sollen ein Brücken-Bauwerk zur Querung des Tremsbütteler Weges, eine Stützwand zwischen der neuen Ortsumgehung und dem Gerkenfelder Weg sowie drei Lärmschutzwände errichtet werden. Zur Minimierung von vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Natur werden vielfältige landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant und umgesetzt.
Hier informieren wir Sie über die aktuellen Schritte zur Ortsumgehung Hammoor und bieten Ihnen eine weitere Kontaktmöglichkeit für Ihre Fragen und Anregungen an.
Ablauf des Planfeststellungsverfahrens
Kontakt Pump
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
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