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Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Betretungserlaubnis

Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck

Letzte Aktualisierung: 16.11.2024

Baumaßnahme: Neubau der L 89, Ortsumgehung Hammoor

Vermessungstechnische Vorarbeiten, Bestandsaufnahme (Kartierung) für den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP), artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASB) und Bodenuntersuchungen auf Grundstücken gem. § 39a (1) des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung vom 25.11.2003.

Das Land Schleswig-Holstein – Straßenbauverwaltung – beabsichtigt den Bau der Landesstraße 89 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit durchzuführen. Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 02.01.2025 bis zum 31.12.2027 Vorarbeiten durchzuführen, und zwar:

Vermessungsarbeiten:

Ab dem 02.01.2025 Betreten der Grundstücke zur Durchführung von

  • Überprüfung, Erkundung, Vermarkung und Beobachtung des geodätischen Grundlagennetzes
  • Vermessungsarbeiten im Festpunktfeld
  • Ortsbesichtigung, Geländeerfassung und Absteckungsarbeiten
  • kurzfristigem Aufhalten von Fluchtstäben, Nivellierlatten und Reflektorstäben mit Messprismen zur Anvisierung mit entsprechenden Messinstrumenten
  • temporärem Kennzeichnen von Mess- und Arbeitspunkten
  • kurzfristigem Aufstellen von Messinstrumenten
  • vorübergehendem Einschlagen oder Eingraben von Vermarkungen und/oder Höhenfestpunkten
  • Anlage von Sondernetzen mit dauerhafter Vermarkung (Rohrfestpunkte) für den Zeitraum der Bauvorbereitung, Bauüberwachung und Baunachbereitung.

Nach Möglichkeit werden die Festpunkte des geodätischen Grundlagennetzes und die Festpunkte der Sondernetze außerhalb der Bewirtschaftung angelegt. In Einzelfällen erfolgt eine Absprache mit den Grundstückseigentümern bzw. Grundstückspächtern.

Zur Durchführung der Vermessungsarbeiten ist teilweise das Befahren der Grundstücke erforderlich.

Bestandsaufnahme (Kartierung) für den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASB)

Ab dem 02.01.2025 Betreten der Grundstücke zur Erfassung der Schutzgüter, z. B. Flora und Fauna.

Bodenuntersuchungen:

Ab dem 02.01.2025 Betreten der Grundstücke zur Durchführung von

  • Erkundungsarbeiten
  • vorübergehender örtlicher Kennzeichnung von Bohransatz- und Arbeitspunkten
  • Kleinbohrungen, Bohrungen, Drucksondierungen und zur Errichtung und Beobachtung von Grundwassermessstellen für den Zeitraum der Voruntersuchung, der Baudurchführung und der Nachuntersuchung
  • Pumpversuchen in zuvor hergestellten Brunnen
  • Einrichtung und Ablesung von Grundwassermessstellen.

Zur Durchführung der Bohrungen ist teilweise das Befahren der Grundstücke mit geländegängigen Fahrzeugen erforderlich. Die Bohrlöcher werden wieder verfüllt.

Folgende Grundstücke sind betroffen:

FlurGemarkungGemeindeBereich/Lage der Flurstücke
11BargteheideBargteheide, Stadtgesamt
5

Delingsdorf

Delingsdorf

östlicher Bereich
9HammoorHammoor

gesamt

8HammoorHammoor

nördlicher Bereich

7HammoorHammoor

nördlicher Bereich

6HammoorHammoor

gesamt

3TodendorfTodendorf

nördlicher Bereich, westlich der
BAB A 1

4HammoorHammoor

westlicher Bereich

5HammoorHammoor

gesamt

10HammoorHammoor

südlicher Bereich

3HammoorHammoorsüd-westlich der
BAB A 21

Bei Unklarheiten in Bezug auf die betroffenen Grundstücke steht Ihnen Frau Stender unter der Telefonnummer 0451/371-2183 zur Verfügung.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grundstücksberechtigten verpflichtet, diese gemäß des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (§ 39a (StrWG)) zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein auf Antrag die Entschädigung fest. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden.

Rechtsmittelbelehrung für die Bekanntmachung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck, Jerusalemsberg 9, 23568 Lübeck, zu erheben; die Frist ist auch gewahrt, wenn der Einspruch beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 9, 24106 Kiel, erhoben wird.

Lübeck, den 16.11.2024

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Standort Lübeck
Jerusalemsberg 9
23568 Lübeck

gez. Scheil

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