Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge betreibt die Erstaufnahmeeinrichtungen und kümmert sich gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Betreuungsverband, dem ärztlichen Dienst, der Polizei und einem Sicherheitsdienst um die Menschen. Diese wohnen hier erst einmal, werden betreut und erhalten ersten Sprachunterricht. Sie werden registriert und von der Asylbehörde über ihre Fluchtgründe befragt. Hier stellen sie auch ihren Asylantrag. Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ihnen erlaubt, in Deutschland zu bleiben, bis über den Antrag entschieden ist.