Aufgaben
Das Landesamt ist zuständig für Asylsuchende, Bürgerkriegsflüchtlinge, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer sowie im Rahmen bundesweiter humanitärer Aufnahmeaktionen aufgenommene Personen. Schleswig-Holstein nimmt rund 3,4 Prozent dieser nach Deutschland kommenden Menschen auf, denen das Landesamt befristet Unterkunft, Verpflegung und Unterstützung in vielen Lebensbereichen bietet.
Seit dem 1. März 2020 ist das Landesamt zudem im Auftrag der Landesregierung zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung in Schleswig-Holstein.
Freiwillige Rückkehr
Neben Aufnahmen, Registrierungen, Verteilungen, Beraten und Hilfe zu Integrationsmaßnahmen bereitet das Landesamt auch Rückführungen bzw. Abschiebungen in eigener Zuständigkeit und in Amtshilfe für die schleswig-holsteinischen Ausländerbehörden vor und führt diese durch. Ein Schwerpunkt der Rückkehrberatung liegt auf der freiwilligen Rückkehr in ihre Herkunftsländer für Menschen ohne Bleibeperspektive.
Informationen zur freiwilligen Rückkehr in sieben Sprachen
Für die Förderung der freiwilligen Rückkehr stellt die Landesregierung den Zuwanderungsbehörden Fördermittel zur Verfügung.
Informationen und Antragsformulare
Reisebeihilfe
Titel der Downloadtabelle
Rückkehrberatung und Reintegration
Titel der Downloadtabelle
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Leitfaden Freiwillige Rückkehr (PDF, 487KB, Datei ist nicht barrierefrei)
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Förderrichtlinie Rückkehrberatung und Reintegration (PDF, 31KB, Datei ist nicht barrierefrei)
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Anlage 1: Förderfähige Personal- und Sachausgaben (PDF, 16KB, Datei ist nicht barrierefrei)
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Rahmenkonzept Freiwillige Rückkehr (PDF, 81KB, Datei ist nicht barrierefrei)
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Anlage 2: Antragsformular Rückkehrberatung (docx, 28KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Asylverfahren
Für die Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig, das in Neumünster einen dezentralen Standort betreibt.