Navigation und Service

Amtsgericht Niebüll : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Aktuelle Meldungen

Änderung der gerichtlichen Zuständigkeit in Insolvenzsachen : Datum ; Dokumenttyp: Meldung

Ab dem 01.01.2023 wird im Landgerichtsbezirk Flensburg das Amtsgericht Flensburg für alle neu eingehenden Insolvenzverfahren – Verbraucher- und Unternehmensinsolvenzen – zuständig werden. Bis dahin bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeitsregelungen.

Hinweis zur Grundsteuerreform : Datum ; Dokumenttyp: Meldung

Für die für die Erklärung zur Grundsteuerreform benötigten Grundstücksdaten benötigen Sie keinen Grundbuchausdruck.

Geschäftsverteilung der Amts- und Landgerichte : Datum ; Dokumenttyp: Meldung

Die aktuellen Geschäftsverteilungspläne der Amts- und Landgerichte in Schleswig-Holstein werden zukünftig digital bereitgestellt.

Zuständigkeitskonzentration für vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger : Datum ; Dokumenttyp: Meldung

Die Landesregierung hat von der Verordnungsermächtigung nach § 240 Abs. 1 FamFG Gebrauch gemacht und die vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger durch Rechtsverordnung bei einzelnen Amtsgerichten gebündelt.

Unterstützungsfonds für Betroffene von Leid und Unrecht in Schleswig-Holstein : Datum ; Dokumenttyp: Meldung

Informationen zum Unterstützungsfonds Schleswig-Holstein für Betroffene, die als Minderjährige Leid und Unrecht in Psychiatrien, Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der stationären Kinder- und Jugendhilfe erfahren haben

Oft besuchte Menüpunkte im Überblick

Aktuelles

Alle Meldungen im Überblick

Erreichbarkeit

Auf diesen Wegen erreichen Sie das Amtsgericht

Der Gerichtsbezirk

Für diesen Bereich ist das Amtsgericht örtlich zuständig

Zuständigkeit und Ansprechpartner

Amtsgericht Niebüll

Sylter Bogen 1a, 25899 Niebüll

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen