Räumliche Steuerung von großflächigem Einzelhandel
Landesplanung veröffentlicht Handreichung für die praktische Umsetzung
Die Landesplanung hat den gesetzlichen Auftrag, im gesamten Land gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Dazu gehört auch, die Daseinsvorsorge der Bevölkerung zu sichern und Standortnachteile beim Einzelhandel auszugleichen.
Bei der Entwicklung des Einzelhandels müssen ab einer Verkaufsfläche von 800 m² Ziele der Raumordnung beachtet werden. Sie schaffen die Rahmenbedingungen, damit es überall im Land Einzelhandelsangebote für die Grundversorgung der Bevölkerung gibt. Die Einzelhandelsstandorte sollen für alle gut erreichbar sein und Innenstädte und örtliche Zentren sollen als zentrale Versorgungsbereiche und als Lebens- und gesellschaftliche Begegnungsräume nicht beeinträchtigt werden. Einzelhandelsangebote, die sogenannte höherwertige Bedarfe decken, sollen am Zentralörtlichen System ausgerichtet sein.
Die Landesplanung steuert den großflächigen Einzelhandel nicht, um den Wettbewerb im Einzelhandel zu regulieren. Sie plant auch nicht selbst, sondern prüft geplante Vorhaben nach bestimmten Kriterien. Ihr geht es vor allem um eine geordnete städtebauliche Entwicklung und darum, Zersiedelung zu vermeiden. Auch hohes Verkehrsaufkommen soll vermieden werden und Flächen sollen schonend und nachhaltig genutzt werden.
Ziele und Grundsätze der Raumordnung
Ziele und Grundsätze
Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels sind im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein im Kapitel 3.10 Einzelhandel vorgegeben.
Die Landesplanung steuert den großflächigen Einzelhandel über sogenannte Ziele und Grundsätze der Raumordnung. Diese gibt der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein im Kapitel 3.10 Einzelhandel vor. Ziele sind verbindliche Vorgaben, die einzuhalten sind. Grundsätze sind Vorgaben, die in die Abwägung einbezogen werden sollen.
Handreichung für die Planung
Um insbesondere Kommunen, Einzelhandelsunternehmen, Vorhabenträger und Projektentwickler bei der Planung zu unterstützen, hat die Landesplanungsbehörde eine Handreichung veröffentlicht. Diese erläutert die Vorgaben im Landesentwicklungsplan und gibt Hinweise für die praktische Umsetzung. Die Handreichung ist rechtlich unverbindlich.
Anlagen zur Handreichung
Anlagen der Handreichung sind ein Leitfaden für Einzelhandelsgutachten (Anlage 1), Leitlinien für den Grenzhandel (Anlage 2), landesplanerische Musterfestsetzungen für die Einzelhandelsentwicklung in Gewerbegebieten (Anlage 3) und ein Leitfaden der Fachkommission Städtebau zum Umgang mit § 11 Absatz der Baunutzungsverordnung in Bezug auf Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels (Anlage 4).
Wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung sind kommunale und regionale Einzelhandelskonzepte sowie Auswirkungsanalysen zu konkreten Einzelhandelsgroßprojekten. Die Einzelhandelskonzepte bündeln Ziel- und Leitvorstellungen zur Einzelhandelsentwicklung und geben Handlungsempfehlungen. Die Auswirkungsanalysen ermitteln, wie sich die geplanten Sortimente und Verkaufsflächengrößen für ein konkretes Einhandelsprojekt auf den bereits bestehenden Einzelhandel und die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels im Einzugsbereich auswirken werden. In einem Leitfaden hat die Landesplanungsbehörde die Anforderungen und Qualitätskriterien für Einzelhandelskonzepte und Auswirkungsanalysen zusammengestellt, die aus ihrer fachlichen Sicht mindestens erfüllt werden müssen.
Eine Sonderform des stationären Einzelhandels in Schleswig-Holstein ist der Grenzhandel in Gemeinden an der deutsch-dänischen Grenze und im Kreis Ostholstein. Der Grenzhandel richtet sich mit seinem Warensortiment vorrangig an Kundinnen und Kunden aus den benachbarten skandinavischen Ländern. Um den Besonderheiten und Herausforderungen des Grenzhandels Rechnung zu tragen und Synergieeffekte, zum Beispiel für den klassischen Einzelhandel zu nutzen, hat die Landesplanungsbehörde im Konsens mit den kommunalen Planungsträgern Leitlinien für die Entwicklung von Grenzhandelsstandorten erstellt. Sie zeigen einen aus Sicht der Landesplanung denkbaren Korridor auf, wie sich der Grenzhandel qualitativ und quantitativ entwickeln kann.
Zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Gewerbegebieten hat die Landesplanungsbehörde Musterfestsetzungen herausgegeben. Sie sind ein unverbindliches Angebot an die Kommunen und sollen ihnen helfen, im Rahmen einer Bauleitplanung planungsrechtliche Festsetzungen so zu treffen, dass sie den Zielen der Raumordnung entsprechen.
Um zu prüfen, ob ein großflächiges Vorhaben des Lebensmitteleinzelhandel nach der Baunutzungsverordnung (§ 11 Absatz 3) ein atypisches Vorhaben darstellt, für das im Einzelfall konkret nachweislich widerlegt werden kann, dass es negative Auswirkungen auf Ziele der Raumordnung haben kann, hat die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz 2017 einen Leitfaden herausgegeben.
Die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) hat im Auftrag der Landesplanungsbehörde kürzlich den Einzelhandel in ganz Schleswig-Holstein erfasst. Die Daten können Kommunen künftig für ihre Planungen nutzen. Die Ergebnisse werden bald auf dieser Webseite veröffentlicht.
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