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Thema : Landesplanung

Entwicklung des Grenzhandels

Letzte Aktualisierung: 09.04.2025

Der Eingang zu einem dänischen Supermarkt bei Harrislee
In dem einen Land leben, im anderen einkaufen, der Grenzhandel macht es möglich.

Seit April 2025 gelten aktualisierte Leitlinien für die räumliche Steuerung des Grenzhandels in Schleswig-Holstein, an denen sich betroffene Kommunen bei ihren Planungen orientieren sollen. Die Leitlinien haben den Rechtscharakter eines "letter of intent" und zeigen einen aus Sicht der Landesplanung denkbaren Korridor auf, wie sich der Grenzhandel qualitativ und quantitativ weiterentwickeln kann. Sie gelten zunächst bis zum 7. April 2028.

Die Landesplanung wendet die Leitlinien in Ergänzung zu den Zielen und Grundsätzen im Kapitel Einzelhandel des Landesentwicklungsplans an. Auf der Grundlage der Leitlinien sind Ausnahmen von verbindlichen Zielen der Raumordnung zulässig.

Leitlinien zur Entwicklung des Grenzhandels in Schleswig-Holstein wurden erstmals 2004 aufgestellt und 2019 schon einmal aktualisiert. Der geltende Tenor der Leitlinien wurde 2025 nicht geändert.

Änderungen

Die Aktualisierung der Leitlinien 2025 berücksichtigt neben redaktionellen Anpassungen insbesondere

  • die 2021 in Kraft getretene Fortschreibung des Landesentwicklungsplans,
  • die landesweite Einzelhandelserhebung 2024 im Auftrag der Landesplanung,
  • die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2023 zur Pfandfreiheit im Grenzhandel zwischen Deutschland und Dänemark und
  • die neue europäische Verpackungsverordnung, nach der 2029 auch im Grenzhandel eine Pfandpflicht für Einweg-Getränke-Verpackungen eingeführt wird.

Grenzhandel ist besonders

Mit den Leitlinien wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Grenzhandel aufgrund seiner Charakteristika einen Sonderfall des stationären Einzelhandels in Schleswig-Holstein an der Staatsgrenze zum Königreich Dänemark darstellt. Die Grenzhandelsbetriebe im Sinne der Leitlinien treten grundsätzlich nicht in eine direkte Konkurrenz zu den strukturprägenden Lebensmittelbetrieben in ihrem näheren Umfeld. Städtebaulich und strukturell negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche sowie die verbrauchernahen Versorgungsstrukturen sind durch die Ansiedlung und/oder Erweiterung von Grenzhandelsbetrieben im Sinne der Leitlinien regelmäßig nicht zu erwarten.

Die Leitlinien dienen ausschließlich der räumlichen Steuerung des Grenzhandels und haben keinerlei Auswirkungen auf weitere den stationären Einzelhandel betreffende Sonderregelungen, wie zum Beispiel Sonntagsöffnungszeiten nach dem Ladenöffnungszeitengesetz oder die Dosenpfandregelung.

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