Zentrale Ansprechstelle LSBTIQ*
© Landespolizei Schleswig-Holstein
Um Vertrauen zu schaffen und zu verdeutlichen, dass wir NEIN zu jeglicher Form der Diskriminierung und Hasskriminalität sagen, stehen Ihnen bei der Landespolizei Schleswig-Holstein Ansprechpersonen für LSBTIQ* zur Verfügung.
Als Ansprechpersonen der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* der Landepolizei Schleswig-Holstein sind wir im Besonderen Ansprechpartner*innen für LSBTIQ* Gewaltopfer sowie für Initiativen und Organisationen, die sich der Aufklärung und Prävention widmen.
Kontaktaufnahmen und Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie, dass wir der Verpflichtung zur Verfolgung von Straftaten gem. § 163 StPO unterliegen.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch. Wir beraten Sie gern und vermitteln gegebenenfalls an ein Opferhilfeprojekt, welches Sie umfassend in rechtlicher und psychologischer Hinsicht unterstützen kann. Eine Strafanzeige ist hierfür nicht zwingend notwendig.
BELEIDIGUNGEN UND KÖRPERLICHE ÜBERGRIFFE
GEGEN LSBTIQ*-MENSCHEN GEHÖREN ANGEZEIGT!
- ganz einfach auf jeder Polizeidienststelle oder bei der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ*
- ganz einfach online
- ganz einfach, weil es Ihr Recht ist
WARUM SOLL ICH ES ANZEIGEN?
Täter*innen äußern ihre Abneigung oder ihren Hass gegen LSBTIQ*-Personen, indem sie diese in der Öffentlichkeit beschimpfen, beleidigen, schlagen. Sie verlassen sich darauf, dass sich das Opfer fügt, alle wegsehen und keine Anzeige erstattet wird.
Das Dunkelfeld im Bereich homo- und transphober Straftaten ist somit überdurchschnittlich hoch. Helfen Sie uns, dieses Dunkelfeld zu erhellen.
Weisen Sie bei der Anzeigenerstattung deutlich darauf hin, dass die Tat aufgrund Ihrer sexuellen Orientierung und/oder Geschlechts erfolgte.