Online-Publikationen öffentlicher Stellen sollen im Sinne der EU-Richtlinie "Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen" (vom 26.Oktober 2016) grundsätzlich den dort aufgeführten Gestaltungsrichtlinien entsprechen.
Für digitale Dokumente, die auf Websites zum Download zur Verfügung gestellt werden, sind das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG) sowie die zugehörigen Rechtsverordnungen zu berücksichtigen. Entsprechend § 12 b Abs. 3 LBGG ergeben sich die Anforderungen aus der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).
Dies betrifft beispielsweise die Hinterlegung von Bildern und Grafiken mit Alternativtexten, ausreichende Kontrastverhältnisse zwischen Schrift und Hintergrund sowie die Verwendung gut leserlicher und einfacher Schriftarten (zum Beispiel Avenir). Bei regulärem Text ist insbesondere bei der Verwendung der Farbe SH Rot darauf zu achten, dass ein ausreichendes Kontrastverhältnis sichergestellt ist.