Navigation und Service

Thema : Landesdachmarke

Formatübersicht

Eine repräsentative Auswahl von Broschüren- und Faltblattformaten steht für Drucksachen der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Auswahl. Aus den unterschiedlichen Möglichkeiten der Titel- und Innengestaltung dieser Formate ergeben sich viele Varianten für eine individuelle Darstellung. So können auch Kampagnen, Publikationsserien oder Veröffentlichungen ein besonderes Profil erhalten, an denen externe Partner beteiligt sind.

Letzte Aktualisierung: 09.09.2024

DIN-Formate

Typische Druckerzeugnisse wie Arbeitsberichte, Service-Publikationen oder Einladungen werden in den bewährten DIN-Formaten publiziert. Diese eignen sich auch für ­die hausinterne Vorbereitung von Drucksachen mit den ­üblichen Textverarbeitungsprogrammen.

Zu diesen Formaten können wir Ihnen InDesign-Templates zur Verfügung stellen:

  • DIN A1 Hoch-/Querformat
  • DIN A2 Hochformat
  • DIN A3 Hoch-/Querformat
  • DIN A4 Hoch-/Querformat
  • DIN A5 Hoch-/Querformat
  • DIN A6 Querformat (Postkartengröße)
  • DIN lang im Hoch-/Querformat (z.B. für Flyer)
  • Faltdisplay (3mx3,20m)
  • Roll-up (1mx2m)

Bei Interesse wenden Sie sich gerne an:

Sonderformate

Imageorientierte und werbliche Drucksachen können auch im Format 200 × 260 mm erstellt werden. Andere Formate sind mit dem Referat Standortmarketing, Dachmarke abzustimmen. Eine Sonderstellung nimmt das Format der Dokumenten-/Urkundenmappe ein. Die Mappe folgt bei einem Deckelmaß von 225 × 315 mm den Gestaltungsrichtlinien der Titelseite.

Übersichtsgrafik aller laut Marken Manual empfohlenen Formate für Drucksachen
Formatübersicht

Templates

Für Anwendungen stehen InDesign-Templates in verschiedenen Formaten zur Verfügung, bestellbar per E-Mail an .

Barrierefreiheit

Online-Publikationen öffentlicher Stellen sollen im Sinne der EU-Richtlinie "Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen" (vom 26.Oktober 2016) grundsätzlich den dort aufgeführten Gestaltungsrichtlinien entsprechen.

Für digitale Dokumente, die auf Websites zum Download zur Verfügung gestellt werden, sind das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG) sowie die zugehörigen Rechtsverordnungen zu berücksichtigen. Entsprechend § 12 b Abs. 3 LBGG ergeben sich die Anforderungen aus der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).

Dies betrifft beispielsweise die Hinterlegung von Bildern und Grafiken mit Alternativtexten, ausreichende Kontrastverhältnisse zwischen Schrift und Hintergrund sowie die Verwendung gut leserlicher und einfacher Schriftarten (zum Beispiel Avenir). Bei regulärem Text ist insbesondere bei der Verwendung der Farbe SH Rot darauf zu achten, dass ein ausreichendes Kontrastverhältnis sichergestellt ist.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Layout