Maßnahmenblatt

Ressort
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG)
 
Referat
VIII GS
 
Übergeordnetes Ziel
Schutz und Unterstützung von gewaltbetroffenen Mädchen und Frauen mit Behinderungen sicherstellen
 
Titel der Maßnahme
Das Gewalthilfegesetz umsetzen – Frauen mit Behinderungen von Anfang an berücksichtigen
 
Beschreibung
    1. in normaler Sprache:

      Initiierung und Durchführung einer Bedarfsanalyse unter Beteiligung von Verbänden und Fachkräften für Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen zum barrierefreien Zugang und Ausbau von Gewalthilfeangeboten und den bestehenden Hilfesystemen zur Gewaltprävention und -intervention und spezifischen Bedarfen, z.?B. in Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und weiteren spezialisierten Hilfsangeboten.
      Durch das Format werden Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Schleswig-Holstein gemäß Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 16 UN-BRK (Beteiligung an Entscheidungsprozessen; Schutz vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch) eingebunden und beteiligt. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Entwicklungsplanung in Schleswig-Holstein.

    2. in Leichter Sprache:

      Das Land will Frauen und Mädchen vor Gewalt schützen.
      Es soll keine Gewalt gegen sie geben.

      Es gibt ein Gesetz in Schleswig-Holstein.
      Das Gesetz heißt: Gewalt-hilfe-gesetz.
      Alle Ministerien arbeiten dafür zusammen.

      Auch Fachleute können mitarbeiten.
      Zum Beispiel Fachleute für betroffene Frauen mit einer Beeinträchtigung.
      Betroffene Frauen haben selbst Gewalt erlebt.
      Dafür gibt es ein neues Angebot.
      Bei dem Angebot sollen Fachleute mitreden können.
      Sie können sagen:
      • So kann eine Frau vor Gewalt geschützt werden.
      • Das gibt es schon.
      • Das brauchen wir noch.

      Es gibt viele Themen.
      Zum Beispiel über:
      • Hilfe-Angebote gegen Gewalt gegen Frauen
      • Hilfe-Systeme gegen Gewalt gegen Frauen
      • Gewalt-Prävention
      Das heißt:
      Wie kann man Gewalt gegen Frauen verhindern?
      • Gewalt-Intervention
      Das heißt:
      Was kann man gegen Gewalt machen?

      Es gibt auch Infos über Einrichtungen.
      Zum Beispiel:
      • Frauen-Häuser
      • Fach-Beratungs-Stellen
      • andere Hilfe-Angebote.
      Die Einrichtungen haben besondere Angebote für Frauen mit Behinderung.

 
Zeitrahmen
01/2026 bis 12/2026
 
Umsetzungsstand
Aussagen zum Umsetzungsstand werden zeitnah eingestellt.
 
Handlungsfelder
    1: Bewusstseinsbildung
    10: Barrierefreie Kommunikation und Information
 
Ziel / Maßnahme
Z 4
 
Status
begonnen
 
letzte Änderung
30.04.2026 - 15:19 Uhr

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