Maßnahmenblatt

Ressort
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT)
 
Referat
VII 50
 
Übergeordnetes Ziel
Ausbau der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
 
Titel der Maßnahme
Ausbau modellhafter konzeptioneller Ansätze zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in den Projektanträgen im Rahmen eines noch festzulegenden Ideenwettbewerbes der Aktion C1 „Innovative Wege in Beschäftigung“ des Landesprogram
 
Beschreibung
    1. in normaler Sprache:

      In den ergänzenden Förderkriterien aller Aktionen des Landesprogramm Arbeit ist geregelt, dass in allen Phasen der Programmplanung und -umsetzung von Projekten gemäß Art. 9 VO (EU) 2021/1060 in Verbindung mit Artikel 6 und Artikel 8 der VO (EU) 2021/1057 die bereichsübergreifenden Grundsätze und die EU-Grundrechtecharta zu beachten sind.
      Dies betrifft die Geschlechtergleichstellung, die Chancengleichheit und die Verhinderung jeglicher Diskriminierung. Zusätzlich ist die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen in allen Phasen der Programmplanung und -umsetzung von Projekten zu berücksichtigen sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) einzuhalten und zu achten. Hierfür sind substantielle / konkrete Ausführungen im Projektantrag und im Sachbericht vorzunehmen. Näheres findet sich im „Leitfaden zur Berücksichtigung der bereichsübergreifenden Grundsätze“.
      Im Rahmen eines noch zu konzipierenden 6. Ideenwettbewerbes ist geplant, über die bereichsübergreifenden Grundsätze hinaus im entsprechenden Förderaufruf auch konzeptionelle Ansätze zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln und in die Gesamt-Projektkonzeption zu integrieren.

    2. in Leichter Sprache:

      Menschen mit Behinderung sollen besser auf dem Arbeitsmarkt mitmachen können.
      Dafür soll es neue Ideen geben.
      Die Ideen sollen von Projekten kommen.
      Projektträger müssen einen Antrag stellen.
      Dann können sie bei einem Wettbewerb mitmachen.
      Der Wettbewerb ist von der Aktion C1 vom Landesprogramm Arbeit.
      Der Wettbewerb heißt: Innovative Wege in Beschäftigung.
      Es gibt ein Programm vom Land.
      Das Programm heißt: Landesrogramm Arbeit.
      Das Programm hat Regeln.
      Die Regeln heißen: Förderkriterien.
      In den Regeln steht:
      Man muss sich an bestimmte Gesetze halten.
      Die Gesetze heißen:
      • Art.
      9 VO (EU) 2021/1060
      • Artikel 6 und Artikel 8 der VO (EU) 2021/ 1057.
      In den Gesetzen steht:
      Man muss sich an die EU-Grundrechtecharta halten.
      Und man muss sich an die Grundsätze aus verschiedenen Bereichen halten.
      Männer und Frauen sollen die gleichen Rechte haben.
      Und alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.
      Niemand soll diskriminiert werden.
      Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können.
      Das ist wichtig für die Planung von Projekten.
      Und das ist wichtig für die Umsetzung von Projekten.
      Es gibt ein Gesetz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
      Das Gesetz heißt: Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
      Die kurze Form ist: UN-BRK.
      Man muss sich an das Gesetz halten.
      Sie wollen ein Projekt machen?
      Dann müssen Sie einen Antrag schreiben.
      Und Sie müssen einen Bericht schreiben.
      In dem Antrag und in dem Bericht müssen Sie genau erklären:
      Wie wollen Sie das Projekt machen?
      Wie wollen Sie sich an das Gesetz halten?
      Mehr Infos finden Sie im Leitfaden zur Berücksichtigung der bereichsübergreifenden Grundsätze.
      Es soll einen Ideen-Wettbewerb geben.
      Es gibt schon einen Plan.

      Es gibt Regeln für den Ideen-Wettbewerb.
      Und es wird einen Förderaufruf geben.
      Das heißt:
      Man will Menschen mit Behinderungen helfen.
      Dafür will man Geld geben.
      Und man will neue Ideen dafür finden.
      Wie können Menschen mit Behinderungen besser auf dem Arbeits-Markt mitmachen?
      Dafür soll es ein Projekt geben.

 
Zeitrahmen
01/2027 bis 12/2028
 
Umsetzungsstand
Ausführungen zum Umsetzungsstand werden ergänzt, sobald das Projekt gestartet ist.
 
Handlungsfelder
    3: Arbeit und Beschäftigung
 
Ziel / Maßnahme
Z 4
 
Status
geplant
 
letzte Änderung
21.04.2026 - 14:47 Uhr

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