Maßnahmenblatt

Ressort
Finanzministerium (FM)
 
Referat
VI 40
 
Übergeordnetes Ziel
Barrierefreie Nutzbarkeit von Gebäuden des Landes
 
Titel der Maßnahme
Digitale Erfassung der baulichen Barrierefreiheit im Rahmen des Projektes Digitales Immobilienmanagement (DIM) zur Optimierung des seit 2017 laufenden Prozesses der baulichen Barrierefreiheit in den Liegenschaften des Landes
 
Beschreibung
    1. in normaler Sprache:

      Ab 2027 wird mit der digitalen Erfassung der baulichen Barrierefreiheit im Rahmen des Projekts Digitales Immobilienmanagement (DIM) begonnen. Hierbei werden bauliche Defizite und Maßnahmen zur Barrierefreiheit mittels mobiler Endgeräte erfasst und in einer zentralen Datenbank dokumentiert. Diese digitale Erfassung optimiert den seit 2017 laufenden Prozess der baulichen Barrierefreiheit, indem sie Begehungen, Kommunikation und Umsetzungsprozesse zwischen Nutzerinnen und Nutzern, Bewirtschaftung und Bauverwaltung transparenter, effizienter und nachvollziehbarer gestaltet.
      Im Rahmen dieses etablierten Projektes - Digitales Immobilienmanagement - (DIM) ist es möglich, vielfältige Ist-Daten von Gebäuden und Liegenschaften zu erfassen, die als Grundlage für unterschiedliche Zwecke genutzt werden können. Die Dauer des Auftrages wird als langjährig angesehen, da der Umfang und die Tiefe der zu erfassenden Punkte hinsichtlich der Barrierefreiheit noch mit verschiedenen Akteuren abgestimmt werden müssen sowie die personellen und die technischen Voraussetzungen den Bearbeitungszeitraum maßgeblich beeinflussen.
      Der Zugang und die Nutzbarkeit von öffentlichen zugänglichen Gebäuden des Landes wird durch die Ausweitung und qualitative Verbesserung der bautechnischen Barrierefreiheit in den Liegenschaften des Landes (ZGB) entsprechend der jeweils gültigen Rechtsnormen optimiert.
      Mit dieser Digitalisierung schafft die GMSH die Grundlage für eine langfristige, qualitativ gesicherte und fortlaufend an technische wie organisatorische Entwicklungen angepasste Umsetzung der Barrierefreiheit in den 630 Landesliegenschaften inklusive Hochschulen.

    2. in Leichter Sprache:

      Seit 2017 sollen Häuser barrierefrei werden.
      Ab 2027 soll das noch besser gehen.
      Dafür gibt es ein Projekt.
      Das Projekt heißt: Digitales Immobilien-Management.
      Die kurze Form ist: DIM.
      Man will dafür ein Programm machen.
      Mit dem Programm kann man sehen:
      • Ist ein Haus barrierefrei?
      • Was muss man noch machen?
      Das Programm kann man auf dem Handy benutzen.
      Die Infos kommen dann in eine Daten-Bank.
      Eine Daten-Bank ist wie ein Computerprogramm.
      In der Daten-Bank kann man die Infos speichern.
      So können alle besser zusammen arbeiten:
      • die Menschen, die in den Häusern arbeiten
      • die Menschen, die sich um die Häuser kümmern
      • die Menschen, die Häuser bauen.
      Das Projekt DIM gibt es schon länger.
      In dem Projekt sammelt man Infos über Häuser und Grundstücke.
      Die Infos kann man für verschiedene Sachen benutzen.
      Das Projekt soll lange dauern.
      Man muss noch viele Sachen klären.
      Zum Beispiel:
      • Wie viele Infos braucht man?
      • Wie genau müssen die Infos sein?
      Die Infos sollen bei der Barriere-Freiheit helfen.
      Verschiedene Menschen müssen darüber reden.
      Und wie lange dauert die Arbeit?
      Das kommt darauf an:
      • Wie viele Menschen arbeiten mit?
      • Welche Technik gibt es?
      Die Häuser vom Land sollen barrierefrei sein.
      Das heißt:
      Alle Menschen sollen in die Häuser können.
      Und alle Menschen sollen die Häuser benutzen können.
      Das Land will dafür mehr Barriere-Freiheit machen.
      Und die Barriere-Freiheit soll besser werden.
      Dafür gibt es Gesetze.
      Die GMSH macht die 630 Landesliegenschaften barrierefrei.
      Landesliegenschaften sind zum Beispiel:
      • Häuser vom Land
      • Grundstücke vom Land.
      Zu den Landesliegenschaften gehören auch die Hochschulen.

 
Zeitrahmen
2027 bis 2040
 
Umsetzungsstand
Seit 2017 setzt die GMSH im Rahmen des Landesaktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention kontinuierlich Maßnahmen zur baulichen Barrierefreiheit um. Geschulte Sachverständige begleiten seither alle Projekte von der Planung bis zur Umsetzung, führen systematische Begehungen durch und beraten zu fachlichen Anforderungen. Durch interne Schulungen wurde das Wissen zur Barrierefreiheit nachhaltig in der Organisation verankert.

Ab 2027 wird mit der digitalen Erfassung der baulichen Barrierefreiheit im Rahmen des Projekts Digitales Immobilienmanagement (DIM) begonnen. Hierbei werden bauliche Defizite und Maßnahmen zur Barrierefreiheit mittels mobiler Endgeräte erfasst und in einer zentralen Datenbank dokumentiert. Diese digitale Erfassung optimiert den seit 2017 laufenden Prozess der baulichen Barrierefreiheit, indem sie Begehungen, Kommunikation und Umsetzungsprozesse zwischen Nutzerinnen und Nutzern, Bewirtschaftung und Bauverwaltung transparenter, effizienter und nachvollziehbarer gestaltet.
 
Handlungsfelder
    9: Mobilität und Barrierefreiheit
 
Ziel / Maßnahme
Z 1
 
Status
geplant
 
letzte Änderung
21.04.2026 - 14:38 Uhr

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