Maßnahmenblatt

Ressort
Finanzministerium (FM)
 
Referat
VI 20
 
Übergeordnetes Ziel
Barrierefreier Zugang zu digitalen Leistungen des Finanzministeriums
 
Titel der Maßnahme
Barrierefreie Gestaltung und Veröffentlichung des Landeshaushaltsplans im Internet
 
Beschreibung
    1. in normaler Sprache:

      Das Finanzministerium setzt sich im Rahmen des Handlungsfeldes „Barrierefreie Kommunikation und Information“ dafür ein, den Landeshaushalt in den kommenden Jahren schrittweise barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu wichtigen Informationen über den Landeshaushalt und im Ergebnis die volle Teilhabe an Kommunikation zu ermöglichen, wie es Art. 21 der UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht.
      In einem ersten Schritt werden die Dateien, die im Haushaltsaufstellungsverfahren „HAVWeb“ erzeugt werden, in einer barrierearmen Version veröffentlicht. Dadurch sind zentrale Inhalte wie Haushaltstitel, Zweckbestimmungen, Ansätze, Vermerke, Erläuterungen sowie Stellenpläne in vorlesbarer Form nutzbar. Die barrierefreie Umsetzung komplexerer Inhalte - beispielsweise Grafiken und umfangreicher Tabellen - stellt derzeit aufgrund technischer Herausforderungen, unter anderem auch die Umstellung auf LibreOffice ab dem Haushaltsjahr 2026, noch eine Hürde dar. Da die Informationen noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden, steht das Finanzministerium bei Fragen zu einem dieser Dokumente zur Verfügung.
      Diese Maßnahmen ergänzen die grundsätzlichen Bemühungen des Landes, Kommunikations- und Informationsangebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten und tragen dazu bei, Barrieren im Zugang zu öffentlichen Informationen abzubauen.

    2. in Leichter Sprache:

      Das Finanz-Ministerium will den Landes-Haushalt barrierefrei machen.
      Das Finanz-Ministerium will das in den nächsten Jahren machen.
      Menschen mit Behinderung sollen die Infos über den Landes-Haushalt bekommen können.
      Und sie sollen mitreden können.
      Das steht in der UN-Behindertenrechts-Konvention.
      Genau steht es in Artikel 21.
      Die Regierung macht einen Plan für das Geld.
      Das Fachwort ist: Haushaltsaufstellungsverfahren.
      Dafür benutzt die Regierung ein Programm.
      Das Programm heißt: HAVWeb.
      Mit dem Programm macht die Regierung Dateien.
      Die Dateien sollen barrierefrei sein.
      Dann können alle Menschen die Dateien benutzen.
      In den Dateien stehen viele Infos.
      Zum Beispiel:
      • Wofür gibt die Regierung Geld aus?
      • Wie viel Geld gibt die Regierung aus?
      • Was will die Regierung mit dem Geld machen?
      • Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten für die Regierung?
      Manche Infos sind noch nicht barrierefrei.
      Zum Beispiel:
      • Bilder
      • Tabellen.
      Die Infos sollen auch barrierefrei werden.
      Aber das ist schwierig.
      Dafür muss man ein anderes Programm benutzen.
      Das Programm heißt: LibreOffice.
      Das soll ab dem Jahr 2026 passieren.
      Sie haben Fragen zu den Infos?
      Dann können Sie das Finanz-Ministerium fragen.
      Das Land will Menschen mit Behinderung helfen.
      Menschen mit Behinderung sollen Infos bekommen können.
      Und sie sollen mit anderen Menschen reden können.
      Dafür gibt es verschiedene Angebote.
      Die Angebote sollen barrierefrei sein.
      Das heißt:
      Alle Menschen sollen die Angebote benutzen können.

 
Zeitrahmen
2025 bis 2027
 
Umsetzungsstand
Erste technische Tests zur Erstellung barrierearmer Haushaltsdateien wurden im Haushaltsaufstellungsverfahren durchgeführt.
Die Abstimmungen mit dem IT-Dienstleister erfolgen fortlaufend mit dem Ziel, ab dem Haushaltsjahr 2027 die Inhalte vollständig (Titel, Zweckbestimmungen, Ansätze, Vermerke, Erläuterungen und Stellenpläne) in einer vorlesbaren Fassung online abrufbar bereitstellen zu können.
 
Handlungsfelder
    10: Barrierefreie Kommunikation und Information
 
Ziel / Maßnahme
Z 2
 
Status
begonnen
 
letzte Änderung
21.04.2026 - 14:34 Uhr

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