Maßnahmenblatt

Ressort
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK)
 
Referat
III 43
 
Übergeordnetes Ziel
Ausbau der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
 
Titel der Maßnahme
Ausweis von Maßnahmen für Teilhabe in Kosten- und Finanzierungsplänen in der Kulturförderung
 
Beschreibung
    1. in normaler Sprache:

      Bei der anstehenden Überarbeitung der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kulturprojekten“ wird geprüft, die Möglichkeit zu gewähren, dass Antragstellende im Kosten- und Finanzierungsplan ausweisen können, in welcher Höhe Kosten für Maßnahmen zur Barrierefreiheit eines Projektes einkalkuliert wurden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Projekten, denen durch inklusive Maßnahmen ggf. Zusatzkosten entstehen und die in der Folge höhere Gesamtprojektkosten aufweisen, ein Nachteil entsteht gegenüber Projekten, die solche Kosten nicht einkalkulieren. Ferner soll dadurch ein Anreiz zur Implementierung von Maßnahmen für mehr Teilhabe geschaffen werden.

    2. in Leichter Sprache:

      Es gibt eine Regel.
      Die Regel heißt: Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kulturprojekten.
      Die Regel wird bald neu gemacht.
      Dann soll man in einem Antrag schreiben können:
      Wie viel Geld braucht man für Barriere-Freiheit?
      Das soll man im Kosten-Plan und im Finanzierungsplan schreiben können.
      Manche Projekte haben mehr Kosten wegen der Barriere-Freiheit.
      Die Projekte sollen keinen Nachteil haben, wenn sie dafür mehr Geld ausgeben müssen .
      Alle sollen die gleichen Chancen haben.
      Und alle sollen gerne Barriere-Freiheit machen.

 
Zeitrahmen
02/2026 bis 12/2026
 
Umsetzungsstand
Im März 2025 wurde eine von der Kulturabteilung des Landes in Auftrag gegebene Studie zu „Kulturelle Teilhabe und Diversität im Kulturbereich in Schleswig-Holstein“ veröffentlicht. In der Folge hat im September 2025 ein Workshop mit Teilnehmenden aus der Kulturszene, u.a. auch mit Vertretungen mehrerer Behinderten-Verbände stattgefunden. Diese Maßnahme ist ein Ergebnis dieses Workshops. Die Aktualisierung der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kulturprojekten“ steht bevor, da die Gültigkeit der bestehenden Richtlinie Mitte 2026 ausläuft.
 
Handlungsfelder
    1: Bewusstseinsbildung
    5: Kultur, Sport und Freizeit
 
Ziel / Maßnahme
Z 1
 
Status
begonnen
 
letzte Änderung
21.04.2026 - 12:06 Uhr

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