Maßnahmenblatt

Ressort
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG)
 
Referat
43
 
Übergeordnetes Ziel
Partizipation von Menschen mit Behinderungen und der Zivilgesellschaft berücksichtigen, ausbauen und einführen
 
Titel der Maßnahme
Sprachförderung von Geflüchteten unter Berücksichtigung des Zugangs für Geflüchtete mit Behinderungen
 
Beschreibung
    1. in normaler Sprache:

      Die Förderung des Erwerbs von Deutschkenntnissen liegt überwiegend in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung ergänzt das Bundessprachangebot durch das Starterpaket für Geflüchtete, die sogenannten STAFF-Kurse. In den STAFF-Kursen soll es vermehrt barrierefreie Angebote für Geflüchtete mit Behinderungen geben, z. B. Kommunikationshilfen für Blinde und Sehbehinderte, Gebärdensprachdolmetscher oder mehr Zeit in Prüfungen.

    2. in Leichter Sprache:

      Diese Maßnahme gehört zum Ziel: Mehr Teilhabe am öffentlichen Leben
      Das wollen wir als Sozial·ministerium machen: Wir kümmern uns um Sprach·kurse für Geflüchtete.
      Geflüchtete sind Menschen, die aus einem anderen Staat geflohen sind. Zum Beispiel, weil dort Krieg ist.
      In den Sprach·kursen lernen die Menschen Deutsch.
      Und sie bekommen wichtige Infos über das Leben in Deutschland.
      Und Infos über Hilfs·angebote.
      Wir wollen die Sprach·kurse barrierefrei machen.
      Damit auch Geflüchtete mit Behinderungen dabei sein können.
      Das soll es zum Beispiel geben:
      • Unterlagen in Blinden·schrift
      • Mehr Zeit in Prüfungen
      Unsere Sprach·kurse heißen: STAFF-Kurse.
      Das ist das kurze Wort für: Starterpaket für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein.

    3. link zum Gebärdenvideo:

      > https://youtu.be/GXw7AKuI45Q

 
Zeitrahmen
2022 2025
 
Umsetzungsstand
Die landesgeförderten STAFF-Kurse (Starterpaket für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein) sind auch für Zugewanderte mit psychischen, kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen geöffnet. Das Land erstattet auf Antrag hierbei auch Kosten für besondere Aufwendungen, die die Kursteilnahme ermöglichen (z.B. Einsatz von Gebärdendolmetschenden, Kommunikationshilfen für sehbeeinträchtigte Personen oder Beförderung zum und vom Kursort). Dies wurde in der neuen, zum 01.01.2025 in Kraft getretenen, Richtlinie über die Förderung von Sprache und Erstorientierung von erwachsenen Zugewanderten in Schleswig-Holstein (Richtlinie über die Förderung von Sprache) explizit festgeschrieben. Im Rahmen der Richtlinie hat der Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins e.V. als zentraler Zuwendungsempfänger im Rahmen von STAFF.SH ein Konzept zur Pilotierung eines STAFF-Spezial-Kurses für die genannte Zielgruppe erarbeitet, die Realisierung hängt ab von der Frage, ob sich ausreichend Teilnehmende finden.
 
Handlungsfelder
    2: Bildung
    10: Barrierefreie Kommunikation und Information
 
Ziel / Maßnahme
Z 3 M 5
 
Status
archiviert
 
letzte Änderung
21.04.2026 - 08:28 Uhr

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