Maßnahmenblatt

Ressort
Finanzministerium (FM)
 
Referat
42
 
Übergeordnetes Ziel
Barrierefreie Nutzbarkeit von Gebäuden des Landes
 
Titel der Maßnahme
Amtsgericht Eutin: Verbesserung der Barrierefreiheit für Personen mit starker Sehbeeinträchtigung bei der Erschließung
 
Beschreibung
    1. in normaler Sprache:

      Im Amtsgericht Eutin wurde eine Begehung bezüglich der Defizite hinsichtlich der barrierefreien Nutzung vorgenommen. Daraus folgend wurde mit dem Nutzer festgelegt, die Wegeführung vom Eingang bis zu den Verhandlungssälen insofern zu verbessern, dass ein bodengebundenes Leitsystem für Menschen mit starker Sehbeeinträchtigung vorgesehen wird und die erforderlichen Kontraste in den zu passierenden Bereichen (Treppe, Türen) hergestellt bzw. optimiert werden.

    2. in Leichter Sprache:

      Diese Maßnahme gehört zum Ziel: Mehr barrierefreie Gebäude
      Das wollen wir als Finanz·ministerium machen:
      Das Amts·gericht Eutin soll barrierefreier werden.
      Wir wollen besonders Barrieren für blinde Menschen abbauen.
      Wegweiser im Amts·gericht sollen blinden Menschen helfen:
      Auf dem Weg vom Eingang zu den Gerichts·räumen.

    3. link zum Gebärdenvideo:

      > https://youtu.be/wXDAQWabV1k

 
Zeitrahmen
ab 2021 bis 2027
 
Umsetzungsstand
Die Maßnahme läuft noch. Die Teilmaßnahme Barrierefreiheit (taktiles System) im Projekt Umbau Eingangsbereich im AG Eutin soll voraussichtlich bis Ende des Jahres 2025 abgeschlossen werden.
 
Handlungsfelder
    9: Mobilität und Barrierefreiheit
 
Ziel / Maßnahme
Z 1 M 2
 
Status
begonnen
 
letzte Änderung
21.04.2026 - 09:01 Uhr

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