Maßnahmenblatt

Ressort
Finanzministerium (FM)
 
Referat
42
 
übergeordnetes Ziel
Bestandsaufnahme barrierefreier Gebäude und anschließende Umsetzung
 
Titel der Maßnahme
Amtsgericht Eutin: Verbesserung der Barrierefreiheit für Personen mit starker Sehbeeinträchtigung bei der Erschließung
 
Beschreibung
    1. in normaler Sprache:

      Im Amtsgericht Eutin wurde eine Begehung bezüglich der Defizite hinsichtlich der barrierefreien Nutzung vorgenommen. Daraus folgend wurde mit dem Nutzer festgelegt, die Wegeführung vom Eingang bis zu den Verhandlungssälen insofern zu verbessern, dass ein bodengebundenes Leitsystem für Menschen mit starker Sehbeeinträchtigung vorgesehen wird und die erforderlichen Kontraste in den zu passierenden Bereichen (Treppe, Türen) hergestellt bzw. optimiert werden.

    2. in Leichter Sprache:

      Diese Maßnahme gehört zum Ziel: Mehr barrierefreie Gebäude
      Das wollen wir als Finanz·ministerium machen:
      Das Amts·gericht Eutin soll barrierefreier werden.
      Wir wollen besonders Barrieren für blinde Menschen abbauen.
      Wegweiser im Amts·gericht sollen blinden Menschen helfen:
      Auf dem Weg vom Eingang zu den Gerichts·räumen.


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    3. link zum Gebärdenvideo:

      > https://youtu.be/wXDAQWabV1k

 
Kriterien
Von Beginn der Baumaßnahme (Bau-Unterlage) über die Baudurchführung, die endgültige Fertigstellungsanzeige und dem Übergabeprotokoll werden die Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum und die Bodenindikatoren nach DIN-Norm überprüft.
 
Beteiligte
Nutzer (Amtsgericht Eutin); Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR; LAG Bewohnerbeiräte SH; Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung.
 
Zeitrahmen
ab 2021 bis 2025
 
Handlungsfelder
    9: Mobilität und Barrierefreiheit
 
Ziel / Maßnahme
Z 1 M 2
 
Status
begonnen
 
letzte Änderung
10.04.2024 - 16:26 Uhr

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