Maßnahmenblatt

Ressort
Ministerium für Justiz und Gesundheit (MJG)
 
Referat
II 24
 
Übergeordnetes Ziel
Bewusstseinsbildung bei den Justizvollzugsanstalten
 
Titel der Maßnahme
Teilhabe durch bürgernahe Sprache und Leichte Sprache
 
Beschreibung
    1. in normaler Sprache:

      Die Verwendung von bürgernaher und Leichter Sprache soll auch in der Ambulanten Straffälligenhilfe gefördert werden, da der verstärkte Einsatz einer Leichten oder bürgernahen Sprache das Verständnis für Abläufe und Anforderungen für die Probandinnen und Probanden in den Ambulanten Sozialen Diensten erhöht.
      Es soll ein Informationsflyer über die Bewährungshilfe entwickelt werden, der die Arbeit der Bewährungshilfe mit ihren Leistungen und Regeln erklärt. Dieser Flyer soll in leichter und bürgernaher Sprache allen Probandinnen und Probanden der Bewährungshilfe, sowie Interessierten zur Verfügung stehen.
      In einem weiteren Schritt werden die Dokumente und Dokumentvorlagen in dem Fachverfahren SoPart Justiz Sh auf ihre Verständlichkeit hin überprüft und die Einbindung der Dokumente in leichter oder bürgernaher Sprache in das Fachverfahren geprüft.
      Die Maßnahmen werden zunächst in dem Leistungsbereich der Bewährungshilfe umgesetzt und in weiteren Schritten in der Gerichtshilfe und den Maßnahmen der Freien Träger, die durch das Referat 24 gefördert werden.

    2. in Leichter Sprache:

      Diese Maßnahme gehört zum Ziel:
      Mitarbeiter in den Gefängnissen sollen mehr über Menschen mit Behinderungen wissen.
      Das wollen wir als Justizministerium machen:
      Menschen in Gerichten nutzen oft eine Fach·sprache.
      Diese Fach·sprache ist oft schwer zu verstehen.
      Auch Menschen in Behörden nutzen oft eine Fach·sprache.
      Diese Fach·sprache heißt auch Amts·sprache.
      Amts·sprache in Behörden ist schwer zu verstehen.
      Wir wollen ein Informations·blatt schreiben.
      Das Blatt soll in Leichter Sprache sein.
      Das Informations·blatt erklärt die Regeln in der Bewährungs·hilfe.
      Briefe und Formulare in verständlicher Sprache und in Leichter Sprache
      Sozialarbeiter in der Straffälligen·hilfe schreiben oft Briefe mit dem Computer.
      Dazu benutzen sie das Programm SoPart.
      In dem Programm SoPart gibt es viele Beispiele für Briefe und Formulare.
      Die Beispiele sollen in verständlicher Sprache sein.
      Verständliche Sprache ist leichter als Amts·sprache oder Alltags·sprache.
      Oder wir schreiben Beispiele in Leichter Sprache.
      Leichte Sprache ist einfacher als verständliche Sprache.

 
Zeitrahmen
2024 bis 2026
 
Umsetzungsstand
Im Jahr 2024 wurde ein Informationsflyer zur Bewährungshilfe konzipiert sowie sämtliche Dokumente im Fachverfahren SoPart Justiz, die sich an Probandinnen und Probanden der Bewährungshilfe richten, identifiziert und einer Überprüfung unterzogen. Seit 2025 wurden weitere Informationsblätter zu zentralen Themen der Ambulanten Sozialen Dienste und der Freien Straffälligenhilfe erstellt: Führungsaufsicht, Kieler Sicherheitskonzept für Sexualstraftäter, Aufgaben der Gerichtshilfe (jeweils für Beschuldigte und Geschädigte), Täter-Opfer-Ausgleich, Geldstrafe und Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen sowie gemeinnützige Arbeit. Die Übersetzung in leichte und bürgernahe Sprache erfolgte überwiegend durch das Institut für Leichte Sprache der Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.V., das zudem die Texte mit passenden Bildmaterialien layoutete. In einzelnen Fällen wurde die erste Übersetzung der Texte von Mitarbeitenden des Referats 24 selbst vorgenommen. Alle Texte wurden sowohl inhaltlich als auch sprachlich überarbeitet. Die Erstellung eines Informationsblattes zu den datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Bewährungshilfe ist in Arbeit. Nach Fertigstellung aller Informationsblätter erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal 2026 eine abschließende Testlesung durch ein Institut für Leichte Sprache, um die Verständlichkeit sicherzustellen. Im nächsten Schritt soll das Layout der Dokumente finalisiert werden, wobei Bildmaterial und barrierefreie Gestaltung integriert werden sollen. Des Weiteren ist geplant, die Fachkräfte der Ambulanten Sozialen Dienste und der Freien Straffälligenhilfe über die Notwendigkeit und den praktischen Einsatz der Materialien im Arbeitsalltag zu sensibilisieren. Die Bereitstellung der Informationsblätter in leichter und bürgernaher Sprache ist voraussichtlich für Ende 2026 geplant.
 
Handlungsfelder
    10: Barrierefreie Kommunikation und Information
 
Ziel / Maßnahme
Z 1 M 3
 
Status
begonnen
 
letzte Änderung
04.06.2026 - 13:59 Uhr

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