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Thema : Flächenmanagement in Schleswig-Holstein

Hintergründe zum Flächenmanagement

Welche Ziele verfolgt das Flächenmanagement und welche rechtlichen Rahmenbedingungen spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle? Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.

Letzte Aktualisierung: 28.05.2026

Zielvorgaben auf Landesebene

Die tägliche Flächenneuinanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV-Flächen) in Schleswig-Holstein soll bis 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag abgesenkt werden. Damit will das Land das flächenpolitische Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie umsetzen. Langfristiges Ziel ist eine Flächenkreislaufwirtschaft. Sie soll dazu führen, dass das Verhältnis von Siedlungs- und Verkehrsflächen im Bezug zu Freiflächen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen gleichbleibt. Versiegelte Flächen, die nicht mehr genutzt werden, sollen möglichst entsiegelt und in den Flächenkreislauf zurückgeführt werden. Die Landesregierung hat diese Zielsetzungen als Grundsätze der Raumordnung im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein- Fortschreibung 2021 verankert.

Landesprojekt

Grundlagen für das Arbeitsprogramm

Landesentwicklungsplan

Landesprogramm Bodenschutz

Mit Kabinettsbeschluss vom 12. Januar 2021 hat die Landesregierung das Projekt Nachhaltiges Flächenmanagement auf den Weg gebracht. Das Arbeitsprogramm ergibt sich aus den politischen Beschlüssen zum „Landesprogramm zum Schutz der Böden und zum nachhaltigen Flächenmanagement“ und zum „Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021“. Das Projekt läuft Ende 2026 aus, das Thema Nachhaltiges Flächenmanagement wird jedoch als Daueraufgabe in der Landesregierung fortgeführt.

Vorgaben vom Bund

Die Bundesregierung verfolgt zwei zentrale flächenpolitische Ziele. Bis 2030 sollte die derzeitige tägliche Inanspruchnahme von Boden für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 30 Hektar pro Tag reduziert werden (Mengenziel). Ziel des Bundesklimaschutzplans ist ein Übergang zum Flächenkreislauf bis zum Jahr 2050. Daneben soll der Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung gegeben werden (Qualitätsziel). Die Planungsgesetze des Bundes und Landes, unter anderem das Raumordnungsgesetz und das Baugesetzbuch, enthalten grundsätzliche Zielstellungen für eine flächensparende Siedlungsentwicklung.

Leitbild Flächenbedarfe und Flächenkonkurrenzen gestalten

Auf der 49. Sitzung der Raumentwicklungsministerkonferenz am 27. November 2025 in Bremen wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen und den damit einhergehenden wachsenden Flächenbedarfen und Nutzungsinteressen das „Leitbild: Flächenbedarfe und Flächenkonkurrenzen gestalten“ beschlossen. Die Raumentwicklungsministerkonferenz erkennt den positiven Trend der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen in den letzten Jahren an, formuliert in dem Leitbild dennoch weitere konkrete Handlungsansätze zum bewussten und sparsamen Umgang mit der Fläche.

Zum Leitbild: Flächenbedarfe und Flächenkonkurrenzen gestalten

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