Mit Kabinettsbeschluss vom 12. Januar 2021 hat die Landesregierung das Projekt Nachhaltiges Flächenmanagement auf den Weg gebracht. Insgesamt 30 Millionen Euro und sieben Planstellen stehen bis Ende 2026 auf der Landesebene für das Projekt zur Verfügung. Ergänzt werden diese durch einen "Baulandfonds" mit einem Kreditvolumen von bis zu 100 Millionen Euro bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Das Arbeitsprogramm des Projekts Nachhaltiges Flächenmanagement ergibt sich aus den politischen Beschlüssen zum "Landesprogramm zum Schutz der Böden und zum nachhaltigen Flächenmanagement" und zum "Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021".
Gesetzliche Grundlagen und Steuerung des Flächensparens
Die flächenpolitische Strategie muss vor allem in den Kommunen umgesetzt werden. Das erforderliche Instrumentarium liefert das Baugesetzbuch (BauGB). Der Vorrang der Innen- vor der Außenentwicklung – und damit der Gedanke einer nachhaltigen Stadtentwicklung – ist darin verankert (§ 1 Abs. 5) ebenso wie Bedeutung des Bodens als hohes Gut und somit das Ziel des Flächensparens (§1a Abs. 2 so genannte Bodenschutzklausel).
Leitvorstellungen und Vorgaben für eine ausgewogene Siedlungs- und Freiraumstruktur ergeben sich außerdem aus dem Raumordnungsgesetz des Bundes und den Landesplanungsgesetzen bzw. den Landesentwicklungs- und Regionalplänen der Bundesländer.
Beschluss der Raumentwicklungsministerkonferenz (RMK)
Auf der 49. Sitzung der Raumentwicklungsministerkonferenz am 27.11.2025 in Bremen wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen und den damit einhergehenden wachsenden Flächenbedarfen und Nutzungsinteressen das „Leitbild: Flächenbedarfe und Flächenkonkurrenzen gestalten“ beschlossen. Die Raumentwicklungsministerkonferenz erkennt den positiven Trend der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen in den letzten Jahren an, formuliert in dem Leitbild dennoch weitere konkrete Handlungsansätze zum bewussten und sparsamen Umgang mit der Fläche.