Die Richtlinie wird derzeit im Rahmen der Programmerstellung zum Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) 2021 - 2027 für Schleswig-Holstein neu erarbeitet.
Wer wird gefördert?
Kreise und kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter, amtsfreie Gemeinden und juristische Personen des privaten Rechts, deren Geschäftszweck unter anderem der Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken ist, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Altlastensanierung und die Flächenrevitalisierung insbesondere in stark überprägten urbanen Räumen. Ziel der Förderung ist es, umweltschädliche Altlasten zu sanieren sowie versiegelte und mindergenutzte Flächen durch eine ökologische Aufwertung zu revitalisieren. Das mit dem Antrag zur Förderung einer Flächenrevitalisierung einzureichende Nachnutzungskonzept muss die Schaffung von ökologisch wertvollen Flächen (zum Beispiel naturbelassene/ naturnahe Grünanlage, städtisches Grün, Gemeinschaftsgärten, grüne Infrastruktur etc.) aufzeigen.
Weitere Informationen und Kontakt folgen in Kürze. Bei Interesse melden Sie sich bei dem zuständigen Fachreferat V 42 des MEKUN.
Förderprogramme zur Altlastenbearbeitung, Flächenrecycling und Flächenrevitalisierung