Stärkung des Opferschutzes
Es werden Unterstützungsleistungen für Kriminalitätsopfer, die im Zusammenhang mit der Resozialisierung stehen, erstmals landesgesetzlich normiert. Hervorzuheben sind insbesondere die Hilfen für Kinder, die unmittelbar oder mittelbar häusliche Gewalt erleiden, und die Leistungen für Kinder Inhaftierter. Die Opferorientierung auch in der Täterarbeit wird obligatorisch.
Mehr Sicherheit für die Bevölkerung sowie Verbesserung der Lebenslage von Probandinnen und Probanden sowie der Verletzten
Der Resozialisierungserfolg wird gesteigert durch eine verbesserte Transparenz, durch die Normierung verbindlicher und evaluierbarer Standards der Leistungserbringung, durch verbesserte Kooperationsstrukturen zwischen Vollzug, Ambulanten Sozialen Diensten der Justiz und Freier Straffälligenhilfe, durch einen zielgenaueren Ressourceneinsatz sowie durch eine verbindliche Regelung der Kommunikationsstrukturen – und nicht zuletzt auch durch eine verbindliche Einbeziehung der Probandinnen, Probanden und Verletzten in die Gestaltung der Leistungserbringung.
Haftvermeidung und Haftverkürzung
Gut funktionierende ambulante Sanktionsalternativen sind der beste Garant dafür, dass die in Schleswig-Holstein bundesweit mit Abstand niedrigste Inhaftierungsquote gesichert werden kann. Sie versetzen die Gerichte in die Lage, angemessene Sanktionen zu verhängen, die die Resozialisierung des Einzelnen und die Schutzbedürfnisse der Allgemeinheit im Blick haben. Dies wirkt kriminalpräventiv, entspricht dem „Ultima Ratio Prinzip“ aller internationalen Vereinbarungen und erspart hohe Kosten für Haftplätze im Strafvollzug.
Stärkung der Freien Träger in der Sozialen Strafrechtspflege
Es werden Regelungen zur Einbeziehung vor allem der Freien Wohlfahrtspflege in die ambulanten Beratungs- und Behandlungsangebote getroffen. Dies dient einer bürgernahen Leistungserbringung und einer flexiblen und zielgerichteten Steuerung der Angebote.
Regelung des Datenschutzes:
Analog zu dem Justizvollzugsdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein werden verbindliche Regelungen auch für die ambulante Resozialisierung geschaffen, die auch die Informationsrechte und Pflichten zu Sicherheitsbehörden und bei Fallkonferenzen rechtlich sichern.
Klarheit von Strukturen der Dienst- und Fachaufsicht
Die jeweilige Rolle der Hierarchieebenen innerhalb der Landesverwaltung wird im ResOG SH verdeutlicht. Die Bewährungshilfe erhält Fachvorgesetzte mit fundierten sozialarbeiterischen Kenntnissen. Dies dient einer weiteren Qualitätssteigerung der Sozialen Arbeit und somit auch den Probandinnen, den Probanden und den Verletzten.
Flyer über die geförderten Projekte
Flyer Fachstelle TOA
Flyer Brücke Elmshorn, Kreis Dithmarschen
Flyer Brücke Elmshorn, Kreis Pinneberg
Flyer Diakonisches Werk Schleswig-Flensburg
Flyer Verein für Jugendhilfe u. Soziales Pinneberg - TOA
Flyer Verein für Jugendhilfe u. Soziales Pinneberg - Erweiteter TOA
Flyer DRK Kiel