Die Gerichtshilfe ist eine Einrichtung, die Gerichten und Staatsanwaltschaften bei den Ermittlungen zur Täterpersönlichkeit und ihrem sozialen Umfeld unterstützen soll.
Letzte Aktualisierung: 25.04.2024
Die Gerichtshilfe liefert insbesondere Beiträge hinsichtlich der Strafzumessung oder Strafaussetzung zur Bewährung.
In Schleswig-Holstein ist die Gerichtshilfe den örtlichen Staatsanwaltschaften in Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck zugeordnet. Die Dienstaufsicht obliegt der jeweiligen Leitenden Oberstaatsanwältin beziehungsweise dem jeweiligen Leitenden Oberstaatsanwalt.
Der Einsatz der Gerichtshilfe ist gesetzlich nach den Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts vorgesehen, so dass sie bei Verfahren beteiligt werden kann, in denen die Beschuldigten zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr vollendet hatten. Insofern darf die Gerichtshilfe nicht mit der Jugendgerichtshilfe verwechselt werden, die in Jugendstrafverfahren obligatorisch beteiligt ist. Die Jugendgerichtshilfe ist (im Gegensatz zur Gerichtshilfe) kein Bestandteil der Justiz, sondern organisatorisch den Städten und Kreisen zugeordnet, die für die Jugendhilfe verantwortlich sind.
Das Strafrecht sieht im Rahmen von Strafverfahren, insbesondere bei der Strafzumessung aber auch bei Entscheidungen zur Strafvollstreckung vor, dass die persönlichen Lebensumstände der von einem Ermittlungs- und/oder Strafverfahren Betroffenen zu berücksichtigen sind. Deshalb beauftragen Staats- und Amtsanwaltschaft, Gerichte und Gnadenstellen die Gerichtshilfe, über die persönlichen Lebensverhältnisse zu berichten und die Umstände zu ermitteln, die insbesondere für
die Strafzumessung
die Strafaussetzung zur Bewährung
die Verwarnung unter Strafvorbehalt
die Erfüllung von Auflagen und Weisungen
die Einstellung des Verfahrens
die Bewilligung von Zahlungserleichterungen
von Bedeutung sein können, und zwar sowohl die zugunsten als auch die zulasten des Betroffenen ins Gewicht fallenden Umstände.
Ebenso hat sie Umstände festzustellen, die für die Entscheidung über die Anordnung, die Aufrechterhaltung oder die Aussetzung der Untersuchungshaft (Haftentscheidungshilfe) relevant sind.
Die Fachkräfte der Gerichtshilfen in Kiel und Lübeck führen den Täter-Opfer-Ausgleich in Strafverfahren gegen Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene durch. In den Landgerichtsbezirken Itzehoe und Flensburg wird der Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende angeboten (siehe separate Informationen zum Täter-Opfer-Ausgleich). Für den Landgerichtsbezirk Kiel ist die bei der Gerichtshilfe eingerichtete TOA-Koordinierungsstelle zuständig für die Steuerung und Koordinierung des Aufgabenbereichs Täter-Opfer-Ausgleich in Strafverfahren gegen Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld der Gerichtshilfe ist die Opferberichterstattung. Im Rahmen der Opferberichterstattung geht es um die Darstellung der aktuellen Lebenssituation der durch die Verübung einer Straftat geschädigten Person. Relevant sind etwaige Beziehungen zwischen Täter und Opfer, deren Weiterentwicklung sowie die Einschätzung des Täters durch das Opfer. Es können zwar ergänzende Angaben zur erlebten Straftat eingeführt werden, jedoch stehen Beschreibungen über die Auswirkungen der erlittenen Straftat im Vordergrund. Zudem gilt es festzustellen, ob etwaige Ängste des Opfers vor der Hauptverhandlung und vor der möglichen Begegnung mit dem Beschuldigten bestehen.
Unabhängig vom Auftrag der Staats-/Amtsanwaltschaft, der Gerichte oder der Gnadenstelle können die Betroffenen selbst Kontakt zur Gerichtshilfe aufnehmen. Die Gerichtshilfe ist jedoch keine Rechtsberatung. Die Zusammenarbeit mit der Gerichtshilfe erfolgt für Beschuldigte wie für Geschädigte auf freiwilliger Basis.
Berufsbild: Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer
Die Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer sind den vier Staatsanwaltschaften Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck zugeordnet. Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Fachkräfte der Gerichtshilfe ist die Leitende Oberstaatsanwältin oder der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft bei dem jeweiligen Landgericht.
Die Gerichtshelferinnen und -helfer erheben Daten zur Persönlichkeit und zum Umfeld der beschuldigten oder verurteilten Person, zu den Ursachen und Beweggründen der Straftat sowie zu den Aussichten und Ansatzpunkten für eine künftige geordnete Lebensführung. Ihre Beteiligung kommt in Betracht, wo der Einsatz von Mitteln der Sozialarbeit besondere Erkenntnisse verspricht und in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung des Falles steht.
Gerichtshelferinnen und -helfer unterstützen die Staatsanwaltschaft und das Gericht in Bereichen, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen einer Tat von Bedeutung sind. Zudem werden sie bei der Vorbereitung von Entscheidungen im Zusammenhang mit der Strafvollstreckung und in Gnadensachen herangezogen.
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