Die Freie Straffälligen- und Opferhilfe ist in Schleswig-Holstein ein wichtiger Bestandteil der sozialen Strafrechtspflege und einer auf soziale Integration ausgerichteten Kriminalpolitik.
Daher sind in Ergänzung zu den Aufgaben des Justizvollzugs und der ambulanten Sozialen Dienste der Justiz Freie Träger an der sozialpädagogischen und psychotherapeutischen Betreuung und Behandlung Straffälliger, Gefährdeter sowie der von diesen geschädigten Menschen beteiligt.
Mit ihren Angeboten kann die Freie Straffälligen- und Opferhilfe flexibel auf den spezifischen Hilfebedarf eingehen und die Lebenslagen der jeweiligen Zielgruppen nachhaltig verbessern.