Öffentliche Auftraggeber haben bei der Vergabe von Bau, Liefer- und (Dienst-)Leistungsaufträgen das Vergaberecht anzuwenden. Eine Übersicht über die landes-, bundes- und europarechtlichen Bestimmungen zum Vergaberecht finden Sie unter:
schleswig-holstein.de/vergabekammer
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Aufgabe der Nachprüfstelle bei kommunalen Liefer- und Bauaufträgen durch das Referat IV 53 im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport wahrgenommen wird. Bei kommunalen Dienstleistungsaufträgen werden Vergabeprüfungen im Rahmen der Kommunalaufsicht vom Referat IV 32 durchgeführt.