Gemeinden sind entweder kreisfreie Städte – Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster – oder gehören einem der elf Kreise an. Für die gemeindlichen Aufgaben gibt es unterschiedliche Organisationsformen der Verwaltungsdurchführung.
Schleswig-Holstein hat 1.104 Gemeinden (darunter 63 Städte). Vier dieser Gemeinden sind kreisfreie Städte, die übrigen gehören einem der 11 Kreise an. (Stand 2.3.2023)
In den kreisfreien Städten gibt es jeweils nur eine kommunale Verwaltung, nämlich die jeweilige Stadtverwaltung.
Alle anderen Gemeinden gehören einem der elf Kreise an. Die Kreisaufgaben werden in der jeweiligen Kreisverwaltung wahrgenommen. Für die gemeindlichen Aufgaben gibt es unterschiedliche Organisationsformen der Verwaltungsdurchführung:
als amtsfreie Gemeinde mit eigener Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung:
Das ist bei den meisten größeren Gemeinden der Fall.
als amtsfreie Gemeinde, deren Verwaltungsgeschäfte im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit von einer anderen Gemeinde oder von einem Amt mit durchgeführt werden:
So ist es bei den Gemeinden Dahme, Ellerau, der Stadt Friedrichstadt, der Stadt Glücksburg (Ostsee), Grube, Kellenhusen (Ostsee), Reußenköge, Süsel, Tönning, Wasbek und der Stadt Wilster.
als amtsangehörige Gemeinde durch die Amtsverwaltung:
Das gilt für die meisten Gemeinden in Schleswig-Holstein.
als amtsangehörige Gemeinde, die die Verwaltungsgeschäfte für ihr Amt durchführt, durch die eigene Gemeindeverwaltung:
in Büchen, Büsum, Flintbek, Fockbek, Kropp, Lensahn, Molfsee und Trittau,
als amtsangehörige Gemeinde durch die Verwaltung einer amtsfreien oder die Geschäfte eines anderen Amtes durchführenden Gemeinde, wenn das Amt mit jener eine Verwaltungsgemeinschaft vereinbart hat:
So verhält es sich in den Ämtern Breitenfelde, Hohner Harde, Hörnerkirchen, Kappeln-Land, Landschaft Sylt, Lütau, Pellworm und Selent/Schlesen.
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