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Thema : Kommunales

Kommunalrecht

Letzte Aktualisierung: 08.07.2022

Die Selbstverwaltung der Gemeinden wird durch Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert. Die Rahmenbedingungen für das Zusammenleben und Zusammenarbeiten vor Ort in den Gemeinden, Städten und Kreisen werden durch verschiedene Rechtsnormen gesetzt. Ein Teil davon wird in der Kommunalabteilung des Innenministeriums betreut.

Rechtliche Grundlagen

Kommunales Verfassungsrecht

Der rechtliche Grundpfeiler für das selbstverwaltete Gemeinwesen in unseren schleswig-holsteinischen Kommunen ist das kommunale Verfassungsrecht.

Kommunales Verfassungsrecht

Kommunalaufsicht

Das Innenministerium ist Kommunalaufsichtsbehörde für alle elf schleswig-holsteinischen Kreise sowie für die Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern.

Kommunalaufsicht

Bürgerrechte

Jeder Bürger und jede Bürgerin kann in der Gemeinde oder im Kreis mitwirken, zum Beispiel bei der Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung oder des Kreistags.

Bürgerrechte

Kommunale Abgaben

Das Kommunalabgabengesetz regelt die Möglichkeiten der Gemeinden und Kreise, Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben zu erheben.

Kommunale Abgaben

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