Unter diesem Begriff werden mehrere Gesetze verstanden: die Gemeindeordnung, die Kreisordnung, die Amtsordnung, das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz.
Gemeindeordnung
Die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) befasst sich mit den Grundlagen der Gemeindeverfassung, mit dem Namen, mit den Insignien und mit dem Gebiet der Gemeinden. Sie benennt die Rechte der Einwohner und dabei speziell der Bürger, und sie macht Strukturvorgaben für die Verwaltung der Gemeinde einschließlich dem Amt des Bürgermeisters. Außerdem spielt die Gemeindewirtschaft mit dem Haushaltswesen und mit der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden eine wichtige Rolle.
Gemeindeordnung
Kreisordnung
Die Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) enthält – auf die Kreise bezogen – ähnliche Regelungsfelder wie die Gemeindeordnung. Das Verhältnis zwischen Kreis und Gemeinden ergänzt diese Inhalte.
Kreisordnung
Amtsordnung
Die Amtsordnung für Schleswig-Holstein (AO) regelt das Wesen, die Aufgaben, die Organisation und die Finanzierung der Ämter als Verwaltungskörperschaften.
Amtsordnung
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
Das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) gibt die Grundlage für verschiedene Formen der Zusammenarbeit mehrerer Kommunen. Dazu zählen der Zweckverband, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Aufgabenübertragung auf eine andere Kommune, die Verwaltungsgemeinschaft, bei der die Aufgabendurchführung übertragen wird, und das gemeinsame Kommunalunternehmen. Bestimmungen zu den Grundsätzen und Formen der kommunalen Zusammenarbeit und zur Wahrnehmung der Aufsicht bilden die Klammer für die verschiedenen Zusammenarbeitsformen.
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ)
Gemeinde- und Kreiswahlgesetz
Das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) schließlich – in der Langbezeichnung: Gesetz über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein – regelt umfassend die Wahlen zu den Gemeinde- beziehungsweise Stadtvertretungen und zu den Kreistagen. Der Regelungsbereich umfasst unter anderem Vorschriften zum Wahlsystem, zu den Wahlorganen, Wahlkreisen und Wahlbezirken, zur Vorbereitung der Wahl, zur Wahlhandlung, zur Feststellung des Wahlergebnisses und zur Wahlprüfung sowie zum Ausscheiden und Nachrücken. Außerdem wird der rechtliche Rahmen für die Wahl hauptamtlicher Bürgermeister und Landräte gegeben.
Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG
Im elektronisch zusammengestellten aktuellen Landesrecht sind darüber hinaus auch weitere wichtige Gesetze und Verordnungen für die Kommunen zu finden, zum Beispiel die Entschädigungsverordnung, die Kommunalbesoldungsverordnung und die Landesverordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften kommunaler Körperschaften.