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Thema : Kommunales

Kommunale Abgaben

Das Kommunalabgabengesetz regelt die Möglichkeiten der Gemeinden und Kreise, Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben zu erheben.

Letzte Aktualisierung: 28.03.2022

Das Recht, kommunale Abgaben zu erheben ist Ausfluss der den Gemeinden durch Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) gewährleisteten Selbstverwaltungsgarantie. Das Recht der Länder zur Regelung kommunaler Abgaben wird begrenzt durch Artikel 105 GG. Kommunale Abgaben dürfen gemäß § 2 Absatz 1 KAG--Kommunalabgabengesetz nur aufgrund einer Satzung (Ortsrecht) erhoben werden.

Kommunale Abgaben sind Aufwand- und Verbrauchssteuern (zum Beispiel Hundesteuer, Jagdsteuer, Zweitwohnungssteuer), Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie Beiträge aber auch (privatrechtliche) Entgelte oder auch Sonderabgaben. Die Gemeinden unterliegen bei der Erhebung von Kommunalabgaben der Rechtsaufsicht durch die jeweils zuständige Kommunalaufsichtsbehörde.

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