Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, und dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag, dem Städteverband Schleswig-Holstein und dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag über die Art und Weise der Zuweisungen der Vorwegabzüge für Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen nach §§ 17 und 18 des Finanzausgleichsgesetzes Schleswig-Holstein (FAG)
Vereinbarung mit den Kommunalen Landesverbänden (PDF, 131KB, Datei ist barrierefrei)