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Thema : Doppisches Haushaltsrecht

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen

Letzte Aktualisierung: 09.11.2018

4.4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (Kto. 34)

Grundsätzliches

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ist ein Unterpunkt der Bilanzposition Verbindlichkeiten (Kontenklasse 3, Verbindlichkeiten und passive Abgrenzung).

Gemäß dem Kontenrahmen des Innenministeriums vom 08.10.2012 sind unter Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen gleichkommen, Verbindlichkeiten aus folgenden Rechtsgeschäften auszuweisen

  • Restkaufgelder
  • Leasinggeschäfte
  • ÖPP-Projekte 

Da ein Zinsteil nicht zu passivieren ist, ist die Verbindlichkeit auf den Barwert abzuzinsen. Noch ausstehende Zahlungen sind mit dem Barwert als Verbindlichkeiten zu passivieren (vgl.  Adler/Düring/Schmaltz, Tz. 120 zu § 250 HGB).  

Um im Rahmen des Jahresabschlusses (§ 51 Abs. 51 Nr. 3 GemHVO) einen Verbindlichkeitenspiegel (siehe auch Ausführungsanweisung des Innenministeriums, Anlage 26) erstellen zu können, muss der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, in Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr, ein bis fünf Jahren und mehr als fünf Jahren ausweisbar sein.

Unterkonten

FAQ

Hinweise

Im §51 der GemHVO-Doppik finden sich weitere Informationen zu dieser Thematik.

(juris)

Externe Links zu Verwaltungsvorschriften (JURIS)


Letzte Aktualisierung: 30.01.2019

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